Allgemeinnütziges Geschicht- und Staaten-Wörterbuch: Gemünd
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[194] Gemünd oder Schwäbischgmünd, eine kleine freye Reichsstadt an der Rems, und am Ende des Remsthals, zwischen dem würtembergischen Amte Lorch, und der Herrschaft Heydenheim im schwäbischen Kreise. Die ganze Stadt nebst ihrem Gebiethe ist der katholischen Lehre zugethan, und sie hat außer der Hauptkirche noch drey andere Kirchen, vier Manns- und zwey Frauenklöster. Der Magistrat wird aus dem Volke erwählet. Die Einwohner nähren sich theils von der Verfertigung allerley Galanteriewaaren von Silber, welches aber wegen des starken Zusatzes in geringem Werthe ist, und daher Gemünder Silber genannt wird, und haben verschiedene Fabriken in baumwollenen, wollenen und leinenen Zeugen.