Altes und Neues für die Reisezeit

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Titel: Altes und Neues für die Reisezeit
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aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 515
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[515] Altes und Neues für die Reisezeit. Die lang hingestreckten Ländergebiete zwischen dem Kanal und dem Schwarzen Meer, zwischen den Alpen und dem Kjölengebirge, oder Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Rumänien, die Schweiz, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Dänemark und Skandinavien zusammengenommen – das ist das gewaltige Reisegebiet des „Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen“ und der mit ihm verbundenen Bahnen, welches uns in dem vom Verein herausgegebenen Verzeichniß zusammenstellbarer Fahrscheinhefte und der beigegebenen Uebersichtskarte vor Augen geführt wird. Der Reiselustige findet die Hauptbahnen dieser Länder in etwa 2200 Hauptabschnitte und 850 Nebenabschnitte zerlegt, die er, Kilometer an Kilometer reihend, nach Gefallen zu einer kleineren oder größeren Fahrt in die blaue Ferne zusammenstellen kann.

Von der bisherigen Begrenzung der Fahrten auf Rundreisen im engeren Sinn ist, nachdem dies bereits früher für das Deutsche Reich geschehen war, allgemein Abstand genommen; aber wie seither muß die ganze Reisestrecke mindestens 600 Kilometer betragen. Die Zusammenstellung der Abschnitte zu einem Heft kann jetzt nach Wunsch des Reisenden auf dreierlei Weise erfolgen: entweder als Hin- und Rückfahrt für die gleiche Strecke, die also mindestens 300 Kilometer lang sein muß, oder wie früher als Rundfahrt, oder auch theils als Hin- und Rückfahrt, theils als Rundfahrt, mit der einzigen Einschränkung, daß ein und dieselbe Strecke nie mehr als zweimal befahren werden darf. – Wie früher, kann der Reisende beliebige Abschnitte erster und zweiter Klasse oder auch zweiter und dritter Klasse in einem Hefte vereinigen lassen; nie aber Fahrscheine erster und dritter, oder erster, zweiter und dritter Klasse.

Viele, theilweise neue Reiseverbindungen sind mit besonderer Rücksicht auf den Touristen- und Badeverkehr aufgenommen. An besonders schönen Punkten, oder wo sich sonst Gelegenheit oder auch die Nothwendigkeit ergiebt, sind Dampfschiffsgelegenheiten, und wo es nicht anders geht, Omnibus- und Straßenbahnfahrten mit aufgenommen. – Eine dankenswerthe Neuerung haben die preußischen Staatsbahnen eingeführt: die sogenannten Abstecherscheine, mittels deren man unterwegs, oder vom Endpunkt der Reise aus Abstecher nach solchen Orten machen kann, die nicht in das Netz der zusammenstellbaren Hefte aufgenommen oder lediglich Zwischenstationen eines Abschnittes sind. Will z. B. jemand Celle besuchen, so wird er sich von Lehrte aus einen „Ergänzungsschein“ nach Celle und zurück geben lassen; er braucht dann nicht wie bisher eine besondere Fahrkarte zu lösen. Der Ergänzungsschein ist natürlich gleich bei der Bestellung des Reiseheftes mit aufzunehmen.

Wer mit seiner Zeit und mit seinem Gelde haushalten muß, wird gut thun, sich bei Reisen von 300 km einmal gemessener Entfernung vorher über den Preis und die Gültigkeitsdauer einer Rückfahrkarte zu erkundigen. Derartige Karten werden meist nach allen größeren Plätzen ausgegeben und haben den zweifachen Vortheil, daß man, allerdings bei beschränkter Gültigkeit und nur einmaliger Fahrtunterbrechung hin und zurück, 25 Kilo Gepäck frei hat und in der Regel doch noch weniger für die Fahrkarte selbst bezahlen muß. Eine Reise dritter Klasse von Münster i. W. nach Eisenach über Kassel und zurück, direkte Entfernung 322 km, kostet mit Fahrscheinheft, gültig 45 Tage, aber ohne Freigepäck, 22 Mark 20 Pfennig; eine Rückfahrkarte, 5 Tage gültig, mit Gepäckfreiheit, nur 19 Mark 40 Pfennig. Wer sich also mit 5 Tagen begnügen kann, dem wird die Wahl nicht schwer fallen!