Zum Inhalt springen

Auch das religiöse Gesetz hat seine Hinterthüren

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: unbekannt
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Auch das religiöse Gesetz hat seine Hinterthüren
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 40, S. 640
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[640] Auch das religiöse Gesetz hat seine Hinterthüren. Die Methodisten in Amerika halten das Tanzen für Sünde. Eine junge Dame, die kürzlich außerhalb einer Methodistengemeinde getanzt hatte, wurde von den Vorstehern der Kirchengemeinde in Anklagestand versetzt. Ihr Vater vertheidigte sie und fragte, worin die Sünde des Tanzes bestehe. Die Antwort war: „Im Hüpfen nach dem Takt der Musik.“ Jetzt brachte er Zeugen vor, sowohl Tänzer als Musikanten, welche beschworen, daß die junge Dame nie Takt gehalten. Sie wurde daher, zum großen Jubel der Zuhörer, freigesprochen.