Auf eine Reform unserer Volksfeste
[35] Auf eine Reform unserer Volksfeste hinzuwirken, scheint der Zweck eines Preisausschreibens zu sein, das der Centralausschuß zur Förderung der Jugend- und Volksspiele in Deutschland erlassen hat. Die Frage „Wie sind die öffentlichen Feste des deutschen Volkes zeitgemäß zu reformieren und zu wahren Volksfesten zu gestalten?“ soll in einer Abhandlung beantwortet werden, die den Raum von zwei Druckbogen nicht überschreiten darf, für deren Umfang diejenigen der Jahrbücher des Centralausschusses, Verlag von Voigtländer in Leipzig, vorbildlich sind. Von den weiteren Bedingungen machen wir folgende namhaft. Undeutlich geschriebene Arbeiten können nicht berücksichtigt werden. Jede Arbeit ist mit einem Motto zu versehen. Ein verschlossener Briefumschlag mit demselben Motto ist beizufügen; in demselben muß Name und Adresse des Bearbeiters enthalten sein. Die Arbeiten sind bis zum 15. März 1895 frei einzusenden an den Geschäftsführer des Centralausschusses, Direktor H. Raydt in Hannover, Petersilienstraße 2d. Das Preisgericht besteht aus den sechs Vorstandsmitgliedern des Centralausschusses: Abgeordnetem von Schenckendorff-Görlitz, Dr. med. J. A. Schmidt-Bonn, dem Geschäftsführer H. Raydt-Hannover, Professor Dr. Koch-Braunschweig, Gymnasialdirektor Dr. Eitner-Görlitz und Turninspektor A. Hermann-Braunschweig. Diese beteiligen sich an der Bewerbung nicht. Die beste Arbeit wird mit einem Preise von 300 Mark, die beiden dann folgenden mit je 100 Mark prämiiert. Diese drei Arbeiten werden Eigentum des Centralausschusses, der sich vorbehält, dieselben in ihm geeignet erscheinender Weise zu veröffentlichen.