Augenverletzungen und deren Verhütung

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Autor: Oswald Baer
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Titel: Augenverletzungen und deren Verhütung
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aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 264, 265
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1876
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Augenverletzungen und deren Verhütung.


Keins von allen den Augenpaaren, deren Blick auf diese Zeilen fällt, wird sich rühmen können, immer von Verletzungen frei geblieben zu sein. Jeder windige Tag, an dem Staubwolken aufwirbeln, jede Fahrt auf der von rußigem Rauche umwehten Eisenbahn oder dem Dampfschiffe, jedes Vorüberwandeln an einem Hause, das eingerissen wird, bringt das Auge in die Gefahr, von einem Massentheilchen des Erdstaubes, der Steine, des Holzes etc. getroffen zu werden.

Wie unbedeutend und ungefährlich nun auch gewöhnlich diese Verletzungen zu sein pflegen, wenn sie, wie es zumeist geschieht, weniger das Auge selbst, als die dasselbe mit den Augenlidern vereinigende Bindehaut treffen, so sind sie doch im Stande, dem Betroffenen einige höchst qualvolle Stunden zu bereiten. – Unaufhörlich fließen Thränen aus dem gerötheten Auge; ein drückender, brennender Schmerz zwingt zu fortwährendem Reiben, wodurch das Uebel noch verschlimmert wird; nur mit Mühe kann der Patient noch die Lidspalte öffnen, um sich zu überzeugen, daß die Sehkraft noch nicht eingebüßt ist. Kalte Umschläge, Verbände, Auflegen von rohem Fleische, Semmelmilchbrei, „Nichts“ und wie die beliebten Hausmittel alle heißen vermögen nicht das Leiden zu mäßigen, bis endlich das Corpus delicti (gewöhnlich von unglaublicher Kleinheit im Verhältnisse zu den subjectiven Empfindungen) entweder von kundiger Hand entfernt, oder durch die Naturselbsthülfe, das heißt durch die vermehrte Thränenabsonderung und die reflectorischen Bewegungen der Lidmuskulatur (Zwinkern) aus den Bindehauttaschen fortgeschwemmt worden ist.

Oft lassen aber die Erscheinungen schon um ein Beträchtliches nach, wenn das Körnchen nach den weniger nervenreichen Umschlagsfalten der Bindehaut gebracht wird, wo selbst größere Körper längere Zeit, ohne Beschwerden hervorzurufen, verweilen können, wie ein Fall (des sehr ehrenwerthen Itzig Veilchendüft aus Polen) beweist, in welchem mehrere Monate lang eine – todte Wanze im Bindehautsacke herumgetragen wurde.

Bei diesen Vorkommnissen handelt es sich natürlich darum, den fremden Körper sobald als möglich zu entfernen, denn sobald die Ursache beseitigt ist, verschwindet auch die Wirkung. – Zunächst kann der Betroffene selbst versuchen, durch sanftes Drücken das Körnchen fortzuschaffen. Dieser Druck muß aber immer vom äußeren Augenwinkel nach dem inneren gehen, weil sich in dieser Richtung auch der natürliche Thränenstrom, der in der Thränendrüse (nach oben und einwärts vom äußeren Augenwinkel) entspringt und in den Thränensack (zur Seite der Nasenwurzel) sich ergießt, fortbewegt. Führen diese Versuche nicht zum Ziele, so ist es nöthig, die Augenlider umzudrehen und den Eindringling mit einem Pinsel, einem Stückchen Leinwand und dergleichen wegzutupfen. Das Augenlidumdrehen (auch Augenumdrehen genannt) ist nicht so schwierig, als daß es nicht auch von einer geschickten Laienhand ausgeführt werden könnte. Für das untere Augenlid genügt es, den Lidrand mit dem Daumen etwas nach unten gegen den deutlich fühlbaren unteren Rand der knöchernen Augenhöhle zu drücken, und den Patienten nach oben sehen zu lassen; dann springt förmlich die Bindehaut in Form eines röthlichen Wulstes vor. Beim Umdrehen des oberen Lides läßt man das Auge nach unten wenden, erfaßt mit Zeigefinger und Daumen der linken Hand die Wimpern und zieht an diesen das Lid nach vorn und so weit als möglich vom Augapfel ab. Darauf drückt man entweder mit der Seitenfläche des rechten Daumens oder einem dünnen runden Stäbchen auf die obere (äußere) Fläche des Lides, ziemlich nahe seinem oberen Rande, und bringt dadurch die innere Fläche zur Ansicht.

Ich würde für überflüssig halten, hinzuzufügen, daß die Operation des Lidumdrehens vollständig schmerzlos ist, wenn ich nicht aus täglicher Erfahrung wüßte, daß „zartfühlende Mütter“ ein umgedrehtes Lid „gar nicht sehen können“ und laut aufschreien, wenn man genöthigt ist, dem halbwüchsigen Sprößlinge, der vielleicht an ägyptischer Augenentzündung leidet, „das Rothe im Auge herauszukehren“.

Während wir schon oben diese mechanischen Regungen der Bindehaut als bald vorübergehend und gefahrlos bezeichnen konnten, müssen wir eine größere Bedeutung einer andern Reihe von Verletzungen beimessen, die den Augapfel selbst betreffen und meist dadurch hervorgerufen werden, daß ein kleiner, harter, specifisch schwerer Körper mit einer ziemlich bedeutenden Geschwindigkeit gegen das Auge geschleudert wird und dort haften bleibt.

Wie uns ein einziger Blick in den Spiegel lehrt, wird die geöffnete Lidspalte eingenommen von dem „Weißen des Auges“, das heißt der von dem durchsichtigen Theile der Bindehaut überzogenen derben, sehnigen Lederhaut (Sclerotica), und dem Sterne, das heißt der wie ein Uhrglas in die Lederhaut eingefügten durchsichtigen Hornhaut (Cornea), hinter der die Regenbogenhaut (Iris) mit dem von derselben umschlossenen runden Sehloche (Pupille) sichtbar ist.

Am häufigsten nun wird die so äußerst empfindliche und nur von einer einfachen Epithelzellenschicht geschützte Hornhaut von kleinen, mit Gewalt eindringenden Körpertheilchen, gewöhnlich Metallsplittern, verletzt, so zwar, daß dieselben in der Substanz der Cornea selbst in größerer oder geringerer Tiefe sitzen zu bleiben pflegen. – Was geschieht nach einer solchen Verletzung? Durch den Reiz, den der fremde Körper in dem nervenreichen, aber gefäßlosen Gewebe ausübt, wird eine Entzündung hervorgerufen, die, teleologisch betrachtet, den Zweck hat, durch Eiterung den Splitter zu lockern und auszustoßen. Nach einigen Stunden schon wird die dem „Weißen des Auges“, das heißt der Lederhaut aufliegende Bindehaut lebhaft geröthet; besonders um die Hornhaut herum bildet sich ein dichter rother Saum, der aus lauter kleinen bogenförmigen Gefäßchen besteht; dabei entwickelt sich starker Thränenfluß und eine höchst lästige Lichtscheu, die den Patienten zu krampfhaftem Lidschlusse veranlaßt. Auf der Hornhaut selbst bemerkt man, namentlich wenn man künstliches Licht durch eine Sammellinse auf derselben concentrirt, einen dunkeln Punkt, eben den fremden Körper, der von einem hellgrauen Hofe umgeben ist, welcher allmählich in das durchsichtige Hornhautgewebe übergeht. Dieser Hof wird nach und nach immer größer und undurchsichtiger; die heftigsten Stirnschmerzen treten ein; die Pupille wird eng und unbeweglich; endlich bildet sich um den fremden Körper herum durch eitrigen Zerfall des Gewebes ein förmliches Geschwür, ein Substanzverlust, der im schlimmsten Falle zum Durchbruche der Hornhaut und durch diesen zum Verluste des Sehvermögens führen kann.

Alle diese Erscheinungen werden sofort in ihrer weiteren Entwickelung gehindert, wenn es gelingt, den eingedrungenen Körper zu entfernen. Es giebt Laien, welche auch hierin durch häufige Uebung, wie sie sich z. B. in größeren Maschinenwerkstätten darbietet, eine gewisse Geschicklichkeit erworben haben, die ausreicht, wenn es sich um größere, mehr in der Oberfläche haftende Splitter handelt; in schwereren Fällen aber wird man immer gut thun, die Hülfe des Arztes anzusprechen, und zwar sobald wie möglich, ehe die reactive Entzündung begonnen oder größere Fortschritte gemacht hat. Der ganze Vorfall pflegt dann, nach Beseitigung der Ursache, in wenigen Stunden ohne besondere Folgen vorüberzugehen; die Narbe, welche von der kleinen Verwundung zurückbleibt, ist sowohl subjectiv wie objectiv kaum bemerkbar. Sind aber schon halbe oder ganze Tage bis zur Entfernung des eingedrungenen Körpers verflossen, hat sich schon jener graue Entzündungshof mit seinen Begleiterscheinungen entwickelt, dann wird nicht nur eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit die Folge sein, sondern es wird auch auf der Hornhaut selbst ein dauernder, heller, undurchsichtiger Fleck zurückbleiben, der namentlich dann, wenn er in den Bereich der Pupille fällt, die Sehkraft des Auges auf das Empfindlichste zu stören im Stande ist.

Noch viel verderblicher aber wird sich der Proceß gestalten, wenn das kleine Projectil mit solcher Gewalt an das Auge geschleudert wurde, daß es die äußeren Häute desselben durchbrach und in das Innere des Organs selbst eindrang. Dann ist es oft der geschicktesten, sachkundigen, mit den besten Instrumenten bewaffneten Hand nicht mehr möglich, den Splitter aus der Tiefe hervorzuholen; es entwickelt sich über kurz oder lang unter den fürchterlichsten Schmerzen eine Entzündung des ganzen Augapfels, die zu dessen totaler Erblindung führt, ja oft [265] genug eine auf dem nervösen Zusammenhang beider Sehorgane beruhende Miterkrankung des andern Auges veranlaßt, welche nur durch die operative Entfernung des bereits zerstörten Schwesterorganes aufgehalten werden kann.

Nicht selten endlich kommt es auch vor, daß ein etwas größerer Körper mit einiger Gewalt den Augapfel trifft, aber wie eine matte Kugel an dessen Wänden abprallt. Eine solche Contusion ist oft von den schlimmsten Folgen begleitet; die durch sie verursachte plötzliche und heftige Erschütterung ist nämlich zuweilen im Stande, entweder Zerreißung von Blutgefäßen im Innern des Auges herbeizuführen, oder die nur ziemlich lose mit einander verbundenen, zwiebelartig angeordneten Häute des Auges von einander zu trennen und so partielle oder totale Blindheit zu bewirken, während äußerlich an dem verletzten Organ keine wesentliche Veränderung zu bemerken ist.

Fragen wir nun, unter welchen Verhältnissen diese Verletzungen vorkommen, so muß zwar eingeräumt werden, daß kein Stand, kein Alter, kein Geschlecht von der Gefahr einer Augenverletzung ganz frei ist, denn eine abgesprungene Nadelspitze, ein abgeschossenes Zündhütchen, ein mit Gewalt geführter Hammerschlag, ein zersplitterndes Glas und andere tägliche Vorkommnisse können dieselbe herbeiführen, die tägliche Erfahrung aber lehrt, daß die Beschädigung der Augen durch fremde Körper im Allgemeinen recht eigentlich von dem Berufe abhängt, daß sie, so zu sagen, eine Gewerbekrankheit ist, die namentlich die großen Classen der Metall- und Steinarbeiter betrifft.

Im Jahre 1868 unternahm ein besonders durch seine statistischen und hygienischen Arbeiten in fachwissenschaftlichen Kreisen bekannter deutscher Augenarzt, Professor Dr. Hermann Cohn in Breslau, das mühsame Werk, 1283 in größeren Etablissements beschäftigte Metallarbeiter hinsichtlich ihrer Augenverletzungen zu untersuchen. Wenn man den hierbei gefundenen Resultaten allgemeinere Gültigkeit beimessen kann, so leben allein in Preußen unter 144,501 Metallarbeitern (nach der Zählung von 1861) 2365, welche das Sehvermögen eines Auges in ihrem Berufe völlig eingebüßt haben.

Ueberhaupt aber stellte sich heraus, daß ziemlich die Hälfte aller Metallarbeiter (neunundvierzig Procent) schon Augenverletzungen erlitten hatten, welche ärztliche Hülfe nöthig machten, während auf jeden verletzten Arbeiter durchschnittlich zwei ärztlich behandelte Beschädigungen kamen, sodaß bei je hundert Arbeitern sechsundneunzig solche Verletzungen nachzuweisen waren.

Bei vierundvierzig vom Hundert trat in Folge der Verletzung Arbeitsunfähigkeit ein und dieselbe dauerte bei je einem Verletzten im Mittel siebenzehn Tage. Welcher Verlust an Arbeitskraft, wieviel Schmerz und Kummer, wieviel pecuniärer Nachtheil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wieviel Verluste für Kranken- und Unterstützungscassen kleben an diesen Zahlen!

Und alle diese Eventualitäten ließen sich vermeiden, wenn jeder Arbeiter, sei es nun gezwungen, sei es freiwillig, bei seiner gefährlichen Beschäftigung eine Schutzbrille trüge. Professor Dr. Cohn hat das Verdienst, nach mannigfachen Reflexionen und Versuchen eine Vorrichtung angegeben zu haben, die allen Anforderungen, welche man an eine Schutzbrille gegen Verletzungen stellen kann, auf das Vollkommenste entspricht. Die unzerbrechlichen Lampencylinder brachten den genannten Forscher auf den Gedanken, den Glimmer als Material für seine Schutzbrille zu benutzen, deren Herstellung Herr Max Raphael in Breslau (Zimmerstraße Nr. 10) übernahm.

Die Glimmerbrillengläser sind gebogen und bedecken somit nicht blos das Auge nach vorn, sondern legen sich mit ihrer Messingeinfassung genau dem vordern knöchernen Augenhöhlenrande an, sodaß von keiner Seite ein Splitter an den Augapfel gelangen kann und dennoch die Wimpern das Glas nicht streifen. Das Gestell und die Bügel sind aus leichtem Messingdrahte, dem ohne Schwierigkeit jede für individuelle Verhältnisse nöthige Biegung gegeben werden kann. Die Glimmergläser sind einen halben Millimeter dick und aus der reinsten, durchsichtigsten Sorte des Minerals verfertigt, sodaß sie die Sehschärfe kaum beeinträchtigen und höchstens den grellen Schein des Feuers ein wenig zu mildern vermögen.

Als besondere Vortheile seiner Erfindung führt Dr. Cohn noch folgende Punkte an:

Die Glimmerbrillen können selbst durch starke Gewalt (z. B. wuchtige Hammerschläge) nicht zertrümmert werden, während Glasbrillen durch anspringende fremde Körper leicht zerschmettert werden und so durch ihre eigene Substanz Veranlassung zu höchst gefährlichen Verletzungen geben; sie sind fast noch einmal so leicht wie Glasbrillen, halten die Augen der Feuerarbeiter kühl, da Glimmer ein schlechter Wärmeleiter ist, und kosten endlich – last not least – etwa nur den fünften Theil gewöhnlicher Glasbrillen.

Obgleich nun alle diese Vortheile auch dem einfachsten Verstande klar zu Tage liegen und seiner Zeit fast alle öffentlichen Blätter (auch die „Gartenlaube“, wenn ich nicht irre) in ihren Spalten die segenverheißende Erfindung besprachen, ist leider zu constatiren, daß heute, nach Verlauf von sechs Jahren, nur ein äußerst kleiner Theil augenschutzbedürftiger deutscher Arbeiter mit der Glimmerbrille bewaffnet ist. Selbst hier in Breslau, dem Vaterlande des Propheten, giebt es meines Wissens keine einzige größere Werkstätte, in der jene Schutzvorrichtung allgemein eingeführt wäre. Im Gegentheil, täglich noch werden unsere Augenkliniken von rußigen Gestalten im blauen Kittel bevölkert, bei denen man schon beim Eintritt durch die Thür mit unfehlbarer Sicherheit einen fremden Körper im Auge feststellen kann und welche die Glimmerbrille nicht einmal dem Namen nach kennen. Die Bücher des Fabrikanten (und so weit mir bekannt, hat derselbe in ganz Deutschland keine Concurrenz) weisen nach, daß bis jetzt etwa achtzehntausend Brillen verkauft sind, von denen allein im Jahre 1868 etwa die Hälfte abgesetzt wurde, während von da ab Jahr für Jahr die Nachfrage stetig sich verminderte. Die Cohn’sche Erfindung scheint also der Vergessenheit anheim zu fallen.

Die Ursache dieser betrübenden Erscheinung mag einestheils in der Gleichgültigkeit der Arbeiter gegen eine zur Gewohnheit gewordene Gefahr beruhen, zum weitaus größern Theil aber gewiß in einem geschäftlichen Fehler, den Erfinder und Fabrikant gleich von vorn herein gemacht haben. Dieselben gingen nämlich von dem humanen Gedanken aus, daß eine Sache, die einen rein gesundheitlichen Zweck verfolgt und deren Wohlthaten gerade der ärmeren und arbeitenden Classe zu Gute kommen sollte, nicht Gegenstand der Speculation werden dürfe, daß die Brillen annähernd zum Herstellungspreis, ohne zwischenhändlerische Vertheuerung, in die Hände der Bedürftigen gelangen müssen. Deshalb wurde gleich von vornherein der äußerst geringe Preis von sechs Silbergroschen für eine einfache Glimmerbrille festgestellt und bei allen Publicationen bekannt gemacht. Nur bei sofortiger baarer Bezahlung und Entnahme von größeren Mengen sollte den Zwischenhändlern, also den sogenannten Optikern, ein Rabatt von fünfundzwanzig Procent gewährt werden.

Daher kam es, daß der Bezug der Schutzbrillen den Arbeitern Schwierigkeiten machte, an denen ihr guter Wille bald scheiterte; die Vereinigung Mehrerer zu demselben Zwecke, das Sammeln des Geldes, die Erkundigung nach der Adresse des Fabrikanten, das alles war ihnen viel zu umständlich. Deshalb erscheint mir als der einzige Weg, auf dem alle schutzbedürftigen Augen zu Glimmerbrillen gelangen können, der, daß die Arbeitgeber selbst die Sache in die Hand nehmen und die Schutzbrille in ihren Werkstätten obligatorisch einführen. Selbst wenn sie die Anschaffung auf eigene Kosten besorgen, werden sie bald den Vortheil, der auch ihnen dabei erwächst, aus dem Wegfalle eines großen Theiles der Kranken- und Unterstützungsgelder erkennen.

Aber hoffentlich bedarf es dieses Hinweises auf pecuniäre Vortheile nicht; ein einfacher Appell an die Humanität wird genügen, alle diejenigen für meinen Vorschlag zu interessiren, in deren Händen das Wohl der Arbeiter liegt. Auch dem Arbeiter ist ja das Auge nicht nur die erste Bedingung seines Berufes, sondern auch der unersetzliche Vermittler seiner schönsten und edelsten Genüsse, das fruchtbarste Werkzeug zu seiner geistigen und mithin auch sittlichen Ausbildung.

Dr. Baer.