Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 11

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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     Sie mag aber aufgesetzt werden wo man wolle, so ist doch wohl zu merken, daß man sich nicht darauf allein verlassen kann, sondern daß dennoch, wie gesagt, der Dachrücken von einem Ende bis zum andern mit einem Metall-Streifen bedeckt werden muß.

     Die Länge der Stange muß so eingerichtet werden, daß sie, wenn sie nahe an einem Schorsteine steht, mit ihrer Spitze 3 bis 5 Fuß darüber hervorrage, desto mehr nämlich, wenn der Schorstein selbst nur niedrig, und wenn die Enden des Daches davon ziemlich weit abgelegen sind. Soll sie an dem Ende des Dachrückens, von den Schorsteinen entfernt stehen, so muß sie desto höher, und, da sie keine solche Haltung hat, desto dicker seyn.

     Die Bevestigung der Stange geschiehet an Schorsteinen, wenn diese stark genug sind und auf der First stehen, folgendermaßen. Es wird der Stange bey dem obern Theile des Schorsteins eine Biegung (T. I. Fig. 1. 2.) gegeben, damit sie auf dem Rande desselben gestützt werde: das untere Ende wird platt geschmiedet und mit einigen Löchern versehen, durch welche, wenn sie auf die Fugen der Ziegelsteine zutreffen, Nägel geschlagen, sonst aber umfassende Krampen, deren Schenkel, wie die Nägel, etwas eingehakt sind, zu Hülfe genommen werden.

     Wenn indessen der Schorstein nicht stark von Gemauer ist, so kann man sich nicht darauf verlassen; sondern die Stange muß daneben an den zusammenschiessenden Dachsparren bevestigt werden - Zu diesem Ende, oder, wenn