Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 14
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
---|---|
<<<Vorherige Seite Seite 13 |
Nächste Seite>>> Seite 15 |
fertig | |
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
|
zusammengetrieben, oder, wo es die darunter liegenden Theile des Gebäudes zulassen, zugleich mit Nägeln daran geheftet. Die Falze muß aber bey heruntergehenden Streifen so gelegt werden, daß der Rand des öbern Stückes einwärts, des untern aber auswärts geschlagen sey. (Taf. I. Fig. 7.) Man kann auch, statt der Metallstreifen, wenn es bequemer scheint, oder wo sich Platten nicht wohl bevestigen lassen, einen etwa eines Federkiels dicken Messing- oder Kupferdrath, oder ein Paar zusammengewickelte Dräthe zur Ableitung anwenden, an die Auffangungsstangen anschliessen, und am Dache u. s. w. heruntergehen lassen. - Von der Strecke des Ableiters wird, wenn es ein Kupferstreifen ist, so viel als man kann, vorher zusammengenietet, aufgewickelt, und so von dem Bleydecker in seinem Stuhle mitgenommen, damit er von oben an am Gebäude ohne weiteres Hinderniß angebracht werden könne. Ist die Strecke zu lang, wie z. B. an einem Thurme, so wird das anzufügende Ende mit einer doppelten Falze verbunden. Wenn ein Ableiter frey über das Dach, an einer Stelle wo kein Winkel ist, oder wo es nicht an dem Giebel anliegt, herunter geführt werden muß, so würden Bleystreifen oder einfaches Kupferblech zu schwach seyn. Man nimmt also daselbst einen Streifen aus doppeltgelegten Kupferblech. Wo nun die Stücke desselben zusammengefalzet und vernietet sind, da wird ein dünner messingner Drath eingehaket, welchen man unter einen Dachziegel durchsteckt, und innwendig, zur Bevestigung, um Nägel, welche in die Latten
|