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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 8

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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gleichen auf der Spitze steht, brauchen keiner eigenen Ableitung.

     Wenn um den Dachrand herum eine Brustmauer geführt ist, so müssen auch, wo nicht der ganze obere Rand, doch die Ecken desselben, mit Metall bedeckt, und dieses mit andern zur Ableitung führenden verbunden werden - Stehen auf einer solchen Mauer, wie bey Pracht-Gebäuden, noch Bildsäulen oder andere Zierrathen, so wäre es am schicklichsten, an deren hintern Seite einen dicken, oben ein paar Handbreit hervorragenden, Messingdrath anzubringen, und mit dem herabführenden Metalle in Verbindung zu setzen. Dadurch würden sie vor dem Abschlagen genug gesichert und doch nicht verunzieret werden. Wenn solche Zierrathen von ungleicher Höhe sind, so braucht die Beschützung nur den höheren, und denen, welche an der Ecken stehen, gegeben zu werden.

     Wenn das ganze Dach mit ein oder anderm Metalle bedeckt ist, so giebt dieses schon den reichlichsten Schutz, und darüber noch eine eiserne Stange zur Ableitung herabführen, ist mehr nachtheilig als nützlich. Es muß also daran nur den hervorstehenden Schorsteinen, wie oben gesagt, wie auch den Giebelpfosten, eine mit dem Dache zusammenhängende Bedeckung gegeben, und die fernere Ableitung am untern Rande des Daches angefügt werden. Zu diesem Ende wird nämlich der Rand unten an einer Stelle etwas eingeschnitten, so, daß er mittelst einer doppelten Falze mit dem Ableitungsstreifen verbunden, und an dem darunter liegen-