Zum Inhalt springen

BLKÖ:Hofmann Ritter von Baltenau, Albert

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 9 (1863), ab Seite: 164. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Albert Hofmann Ritter von Baltenau in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Hofmann Ritter von Baltenau, Albert|9|164|}}

Hofmann Ritter von Baltenau, Albert (Hauptmann, geb. zu Preßburg in Ungarn 1817). Trat am 10. October 1833 als Unterkanonier in das 2. Feldartillerie-Regiment, wurde am 11. Mai 1836 in’s Bombardiercorps übersetzt, mit 11. Juni 1839 zum Kaisercadeten ernannt und am 1. Jänner 1844 zum Unterlieutenant im 3. Feldartillerie-Regimente befördert; rückte am 1. September 1848 zum Oberlieutenant, am 1. Juni 1851 zum Hauptmanne 2. Classe im 3.Feldartillerie-Regimente vor. Im Feldzuge in Ungarn im Jahre 1849 hat er sich bei den feindlichen Ueberfällen zu Klivetz und Vernath in Oberungarn, dann am 28. Juni d. J. bei Raab besonders ausgezeichnet. Mit wahrer Todesverachtung hatte er seine Batterie bis auf eine sehr kurze Distanz an die feindlichen Geschütze geführt, deren theilweise Demontirung bewirkt und den Rückzug des linken Flügels der feindlichen Geschützstellung herbeigeführt. Er wurde für diese Waffenthat mit Armeebefehl vom 29. Juni 1849 belobt und mit Allerh. Entschließung vom 21. August 1849 mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet. Am 11. April 1849 hatte er bei Comorn erneuerte Beweise von Heldenmuth und Umsicht gegeben und durch seine Geistesgegenwart das Entstehen einer Lücke in unserer sehr bedrohten Batteriestellung verhindert. Ueber Anempfehlung des Theresien-Ordenscapitels wurde er mit Allerh. Entschließung vom 15. April 1850 mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens belohnt, welchen Verleihungen mit Diplom vom 13. October 1853 die statutenmäßige Erhebung in den erblichen Ritterstand folgte. Hofmann trat später in den Ruhestand.

Ritterstands-Diplom vom 13. October 1853. – Wappen. Ein halb in die Quere und nach der Länge getheilter Schild. Rechts in dem obern blauen Felde 2 in’s Schrägekreuz mit den Mündungen gegen die Oberwinkel gelegte Kanonenröhren von gelben Metall. Im unteren goldenen Felde eine Vollkugel über zwei nebeneinander schwebenden Granaten. Die linke Schildeshälfte ist von Silber und roth quergetheilt und zeigt einen darüber pfahlweise mit dem Korbgefäße [165] nieder- und einwärts gestellten, von einem befruchteten Eichenzweige vierfach umrankten blanken Säbel. Auf dem Schilde ruhen zwei zu einander gekehrte gekrönte Turnierhelme, aus der Krone des rechten erheben sich vier Straußfedern, von denen die mittlere rechte und äußere linke golden, die anderen blau sind. Die Krone des linken Helms trägt einen über sich gebogenen, einen dem im Schilde bezeichneten ähnlichen Korbsäbel ohne Zweig, zum Streiche nach einwärts schwingenden geharnischten, auf dem Ellbogen aufliegenden Arm. Die Helmdecken sind rechts blau mit Gold, links roth mit Silber unterlegt.