BLKÖ:Kulmer, Ignaz Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 361. (Quelle)
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6. Ignaz Freiherr K. (geb. 21. December 1798, gest. 21. Jänner 1861), von der steirischen Linie. Sohn des Freiherrn Ferdinand [s. d. Nr. 2] aus dessen Ehe mit Josepha Gräfin Kuenburg. Ignaz trat in Staatsdienste, und zwar begann er in Dalmatien [362] bei der Justiz seine amtliche Laufbahn. Er rückte daselbst von Stufe zu Stufe vor, und war Präses des Collegial-Gerichtes zu Spalato, als im Jahre 1848 auch in Dalmatien die Umsturz-Partei ihre Kraft zu prüfen begann. Damals war es Kulmer, der durch seinen Einfluß wesentlich zur Hintanhaltung von Uebergriffen mitwirkte. Von Spalato, wo ihm beim Scheiden Beweise seltener Theilnahme geworden, kam er als Präsident des Landesgerichtes nach Gratz, wo seine Wirksamkeit eben in die Zeit der Justiz-Organisation fällt, an der er mit Rath und That betheiligt war. Als er nach zehnjähriger Wirksamkeit auf diesem Posten im Alter von 63 Jahren starb, hieß es in seinem Nekrologe: „An ihm hat die Steiermark einen ihrer edelsten Söhne, die Stadt Gratz einen ihrer edelsten Bürger, das dortige Landesgericht seinen würde- und verdienstvollsten Vorsteher verloren“. [Gratzer Zeitung 1861, Coursblatt (Beilage) Nr. 21. – Theater-Zeitung, herausgegeben von Adolph Bäuerle (Wien, 4°.) 1850, Nr. 140, S. 559, in der „politischen Rundschau“.] –