BLKÖ:Mohr, die Reichsfreiherren von, Genealogie

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 18 (1868), ab Seite: 439. (Quelle)
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Zur Genealogie der Reichsfreiherren von Mohr. Die Mohr sind eine ansbach’sche Familie, und ein Hans Mohr, kais. Pfennigmeister, war der Erste, dem am 14. November 1572 ein kaiserlicher Adels- und Wappenbrief ausgestellt wurde.Georg Mohr, Secretär bei dem kais. Reichshofrathe, erhielt mit Diplom vom 2. September 1602 den Reichsadel, er erwarb die Güter zu Schallhausen, Bernhardswinden, Ober-Anstädt, Georgenmünd und Klaffheim zu Lehen. Von ihm aus geht folgende Stammreihe: Wolfgang von Mohr (geb. 1607, gest. 1662), gräfl. limpurg. Regierungsrath, und Marie von [440] Appold;Franz Christoph von M. (geb. 1640, gest 1730), gräfl. limpurg. Geheimrath und des fränkischen Grafen-Collegiums Abgesandter am Reichstage zu Regensburg, und Rosine Margarethe Teim von Schweinfurt; – Christoph Salomon Reichsritter von M., markgräfl. brandenburg-bayreuth’scher Geheimrath und Lehenspropst, dem mit Diplom vom 12. Februar 1762 der ältere Adel bestätigt, der Reichsritterstand verliehen und die Vereinigung des von seiner Großmutter Marie von Appold angeerbten Appold’schen Wappens mit dem Mohr’schen gestattet wurde. Christoph Salomon’s Gemalin war Rosina Maria von Jung, aus welcher Ehe der Maria Theresienritter Karl Christoph Gottlob stammt, der mit Diplom vom 11. August 1779 den Reichsfreiherrnstand in die Familie brachte und dessen Lebensskizze weiter unten mitgetheilt wird. Karl Christoph Gottlob Freiherr von Mohr war mit Luise Friederike von Oebschelwitz vermält, die ihm den Freiherrn Johann Friedrich [siehe seine Biographie S. 437), den Letzten seines Hauses, gebar; denn aus der am 18. März 1798 geschlossenen Ehe des Freiherrn Johann Friedrich mit Sophie Friederike geb. Freiin von Bibra-Schwebheim (geb. 9. Mai 1776) stammt nur eine Tochter Aloisia Karolina (geb. 10. Jänner 1799), vermält (seit 13. Juni 1825) mit Justus Freiherrn von De Fin, k. k. Kämmerer und Major in der Armee. [Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (Gotha, Just. Perthes, 32°.) Jahrg. 1848, S. 252 u. f.; Jahrg. 1866, S. 655. – Kneschke (Ernst Heinr. Prof. Dr.), Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon (Leipzig 1859, Friedr. Voigt, 8°.) Bd. VI, S. 527.]

Wappen. Gevierteter Schild mit Herzschild. Herzschild. Von Schwarz und Gold der Länge nach getheilt und in demselben ein vorwärtsgekehrter Mohr, der in der Rechten eine Fackel emporhält. Hauptschild. 1 und 4: in Gold ein schräglinker schwarzer, mit drei goldenen Tannenzapfen belegter Balken; 2 und 3: in Schwarz ein rechtsspringender Löwe, der mit beiden Vorderpranken eine rothe, mit einem silbernen Querbalken belegte linkswehende Fahne hält.