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BLKÖ:Resti-Ferrari, Johann Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 25 (1873), ab Seite: 324. (Quelle)
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6. Endlich ein Johann Freiherr von Resti-Ferrari hat mehrere Jahre als Präsident des Oberlandesgerichtes in Venedig gedient und diesen Posten erst verlassen, nachdem Venedig im Jahre 1866 aus dem Staatsverbande Oesterreichs gegeben worden. Seit dem Jahre 1859 geheimer Rath, seit 1862 Commandeur des Leopold-Ordens und dem zufolge Freiherr, wurde er bereits im Jahre 1861 als lebenslängliches Mitglied in das Herrenhaus des österreichischen Reichsrathes berufen. Später wurde er Oberlandesgerichts-Präsident in Innsbruck. Die Umstände, unter welchen er diesen letzteren Posten zurückgelegt, erzählt die „Meraner Zeitung“ 1870, Nr. 51. Vielleicht ist er auch der Verfasser der folgenden, von einem Resti-Ferrari herausgegebenen Werke: „Istruzioni teorico praticho per la regolare procedura criminale ordinata dal Codice dei delitti e delle pene per regno lombardoveneto ...“, 2 tomi (Milano 1816, 8°.), und „De’ giudizj criminali pel regno Lombardo-Veneto istituiti dal Codice penale austriaco“, 4 vol. (Mantova 1819 e 1820, 8°.).