BLKÖ:Schallhammer, Johann Anton von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 29 (1875), ab Seite: 111. (Quelle)
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4. Johann Anton von Schallhammer (geb. zu Salzburg am 13. Juni 1734, gest. ebenda am 2. October 1792). Beendete die Studien in seiner Vaterstadt, in welcher er im Mai 1755 aus den Rechten öffentlich disputirte. Anfangs April 1756 wurde S. salzburgischer wirklicher Hofrath und erhielt zu gleicher Zeit das Criminal-Commissariat, welches er viele Jahre versah. Im März 1767 wurde ihm das Lehramt der Institutionen verliehen und er im nämlichen Monat auch zum Doctor der Rechte promovirt. Außer den Institutionen trug er noch peinliches Recht und Proceßlehre vor. Selbstständige Werke hat er nicht herausgegeben, hingegen hat er in des Jenaer Justizrathes Walch „Vermischten Beiträgen zum deutschen Rechte“ das Folgende veröffentlicht: „Landtöding des hochfürstl. Salzburgischen Landgerichts Werfen vom J. 1534“ (Bd. II, S. 143–182); – in Desselben „Näherrecht* (Jena 1775), S. 45: „Salzburgische Einstands-Ordnung vom 15. November 1679“ und „Verordnung, den Einstand in den Städten betreffend, vom 22. August 1695“ (ebd. S. 71). –