BLKÖ:Strassoldo, Richard Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 39 (1879), ab Seite: 292. (Quelle)
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18. Richard Graf Strassoldo (gest. zu Farra am 24. October 1651). Von dem in seiner Familie vorherrschenden Soldatengeiste beseelt, trat er in noch jungen Jahren in eine jener Miliztruppen ein, welche gegen das Ende des 16. Jahrhunderts von der Grafschaft Görz nach Steiermark und Croatien gegen die Türken entsendet wurden. 1605 befand er sich auch unter jenen 200 Reitern, welche, von Carl Formentino befehligt, an die steirischen Grenzen zogen, und damals bereits bot sich ihm die Gelegenheit, durch seine Bravour und seine militärischen Talente die Aufmerksamkeit des Erzherzogs Ferdinand auf sich zu lenken. Bei den ersten Bewegungen der Venetianer in Istrien glaubte derselbe am besten für die Sicherheit [293] der Provinz zu sorgen, wenn er Strassoldo, von dessen persönlichem Muth und soldatischer Umsicht er sich überzeugt hatte, mit dem Commando der Festung Gradisca betraue; und als 1615 die Feindseligkeiten venetianischer Seits wieder begannen, erneuerte der Erzherzog in einem an Strassoldo am 9. December d. J. erlassenen Schreiben die Versicherung des in ihn gesetzten Vertrauens und machte ihn bei seiner Soldatenehre für die Erhaltung der unter sein Commando gestellten Festung verantwortlich. Der bald darauf ausgebrochene Krieg rechtfertigte die Erwartungen des Erzherzogs. Strassoldo gewahrte bald, daß alle Bemühungen des Feindes zunächst gegen die Festung gerichtet seien, daher eine Belagerung als erste Operation zu gewärtigen stehe. Er traf alle Maßregeln dagegen und leistete heldenhaften Widerstand. Alle Anstrengungen der Venetianer, sich der Festung zu bemächtigen, scheiterten an ihm und seinen trefflichen Anordnungen. Der Feind schickte ihm ein Schreiben zu, in welchem er ihm mittheilte, daß neue Belagerungstruppen im Anzuge begriffen seien, daß durch die vereinten Kräfte die Festung bezwungen, dann aber auch an der gesammten Besatzung ohne Unterschied ein exemplarisches Beispiel statuirt werde, es hänge also nur von Strassoldo ab, sich und die Garnison zu retten, für welchen Fall ihm eine ansehnliche Beförderung und eine Summe von 25.000 Ducaten in Gold sicher sei. Der Commandant antwortete in einer Weise, wie sie solch ehrlosem Antrage geziemte: „Es stehe ihm nicht zu, mit dem Feinde in anderer Weise zu sprechen als mit Kanonen, Musketen und dem Schwerte; er habe nie etwas gethan, was den Feind berechtige, mit solchen Anträgen und Drohungen, die für Feiglinge und Kinder berechnet seien, ihn zu beschimpfen“. Aber die Vertheidigung des ihm zunächst anvertrauten Platzes war nicht die einzige Aufgabe des Grafen, die Lage des ganzen Landes, die Leitung aller anderen Unternehmungen überwachte er; durch seine Kundschafter, die sich erprobten, wurde er von allen Schritten und Absichten des Gegners genau unterrichtet und traf sofort seine Anordnungen danach, so daß ein Geschichtsschreiber jener Ereignisse schreibt: „Waren Trauttmansdorff und Maradas die ersten österreichischen Generale, Strassoldo war der Haupthebel, der allen ihren Operationen erst die eigentliche Bewegung gab.“ Im Jahre 1620 erhielt S. zu seinem bisherigen Posten auch noch jenen eines Obersten der übrigen Truppen im Lande; 1622 wurde er Kriegsrath, und als neue Gefahren von Seite der Venetianer das Land bedrohten, übertrug ihm der Kaiser mit Befehl vom 5. Juli 1630 noch die Ober-Intendanz der Castelle von Triest und Fiume. Er hielt auch den tapferen Kriegshelden hoch in Ehren. 1631 verlieh er ihm das Erblandjägermeister-Amt der Grafschaft Görz, 1648 die Civil-Jurisdiction von Salcano und die Criminalgerichtsbarkeit von Medea, Moraro und Corona. Von sonstigen Unternehmungen Richards ist noch zu erwähnen, daß ihm die Gemeinde Farra die Einführung des Convents der Dominicaner verdankt. Strassoldo starb hochbetagt. 80 Jahre alt, und wurde in der Pfarrkirche zu Farra in der Familiengruft beigesetzt, wo seine Ruhestätte ein Denkstein mit folgender Inschrift bezeichnet: „Richardus de Strassoldo | Comes Sa. Ro. Imp. Co. Elisabethae | Suae conjugi grati animi | erexit monumentum | Anno 1649 | Siccine separas amara mors? | Separas, non superas | distinguis, non extinguis | et sub cinere ignis | latitat“. [Teuffenbach (Alb. Reichsfreiherr), Vaterländisches Ehrenbuch (Wien und Teschen 1877, K. Prochaska, 8°.) S. 224–230]. –