BLKÖ:Szücs, Stephan

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Szüts, B.
Band: 42 (1880), ab Seite: 276. (Quelle)
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Szücs, Stephan (ungar. Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, geb. zu Tiszadors im Heveser Comitate am 1. Mai 1811). Ob er einer der vielen in Ungarn vorkommenden Adelsfamilien Szücs angehört, ist nicht bekannt. Sein Vater war protestantischer Geistlicher zu Tiszadors. Stephan studirte in Debreczin, anfänglich die Rechte, dann die Theologie. Hierauf trat er in genannter Stadt das Lehramt der Poetik an, gab es aber nach kurzer Zeit wieder auf, um in Mezötur, einem ansehnlichen Marktflecken im Szolnoker Comitate, die Direction der reformirten Schule zu übernehmen. Doch sagte ihm diese Thätigkeit auf die Dauer nicht zu, er widmete sich von nun ab der Advocatur, arbeitete in Eperies als Rechtspraktikant und erlangte im Jahre 1838 das Advocaten-Diplom. 1839 wohnte er dem Preßburger Landtage bei und fand noch zu Ende dieses Jahres eine Anstellung bei der ungarischen Hofkanzlei in Wien, wo er seine rechtswissenschaftlichen Studien ergänzte. 1840 erhielt er eine Professur der Rechte am Collegium in Debreczin, später daselbst eine Richterstelle am königlichen Gerichtshofe. Anfangs schuf Szücs auf schöngeistigem Gebiete, und das Debrecziner Unterhaltungsblatt „Lant“, d. i. Die Laute, brachte in den Jahren 1833 bis 1836 mehrere metrische Beiträge des jungen Poeten. Dann aber wendete sich seine schriftstellerische Thätigkeit der ernsten Wissenschaft zu, und hat er in dieser Richtung herausgegeben: „A magyar jogtan jelen állásának a multhozi viszonyairól s korszerü haladásáról“, d. i. Ueber das Verhältniß des gegenwärtigen Standpunktes der ungarischen Rechtslehre zur Vergangenheit und über den zeitgemäßen Fortschritt (Debreczin 1840), mit dieser Inaugurationsabhandlung eröffnete er seine Vorträge als Professor der Rechte am Debrecziner Collegium; – „Magyar polgári törvénytudományi kalauz“, d. i. Wissenschaftlicher Führer im ungarischen Civilrecht (ebd. 1845) und „Kis törvény vagy népszerü törvénytudomány“, d. i. Das kleine Recht oder populäre Rechtswissenschaft (ebd. 1845, neue Auflage 1846). In den Jahrgängen 1841 und 1842 des „Athenäum“ erschienen auch etliche Abhandlungen aus seiner Feder, darunter im letzteren Jahrgang seine Skizzen aus der rationellen Rechtsgeschichte (Vázoltok az észtani jogtörténetrajz köréből); 1846 wählte ihn die ungarische Akademie der Wissenschaften zum correspondirenden Mitgliede ihrer rechtswissenschaftlichen Classe. Er nahm seinen Sitz in der Akademie mit einem Vortrag ein über die geschichtliche Entwicklung der positiven Rechtsphilosophie und über die [277] errungenen Fortschritte des Bürgerthums in unserer Zeit.