BLKÖ:Taschek, Franz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Tartler, Thomas
Nächster>>>
Taschner, Georg
Band: 43 (1881), ab Seite: 116. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Franz Taschek in Wikidata
GND-Eintrag: 133314766, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Taschek, Franz|43|116|}}

Taschek, Franz (Mitglied des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Budweis in Böhmen 1807, gest. in Wien 3. Juni 1867). Der Sohn des Gutsbesitzers Anton Taschek, widmete er sich an der Prager Hochschule dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften und erlangte 1831 die juridische Doctorwürde. Im Richterstande stufenweise vorrückend, wurde er am 2. December 1839 zum Rathsprotokollisten bei der obersten Justizstelle, 1841 zum Rathe bei dem böhmischen Landrechte und endlich zum Hofrathe bei dem k. k. obersten Gerichtshofe ernannt, welche Stelle er bis zu seinem mit nicht ganz 60 Jahren erfolgten Ableben bekleidete. Als Abgeordneter des Großgrundbesitzes in den böhmischen Landtag entsendet, ward er von demselben im April 1861 in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes gewählt, in welchem er zu jenen Mitgliedern zählte, welche durch ihren Fleiß und ihre Kenntnisse sich hervorthaten. In beiden politischen Körperschaften galt er als Autorität in Finanzsachen, und seine Stellung im Staatsdienste vermochte nicht, wenn es das Wohl des Staates und die Rechte des Parlaments galt, in seinem Freimuth ihn zu beirren. So bemerkte er in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 28. Juli 1862: „Es ist in einer Stadt zur Verherrlichung einer Zusammenkunft ein Beitrag von 6000 fl. aus Staatsmitteln bewilligt worden, und man hat den tagenden Reichsrath um dessen Zustimmung nicht befragt. Es wurde mit einem benachbarten Staate ein Handelsvertrag abgeschlossen; unter dem Namen einer Erläuterung eine eingreifende Abänderung in dem bestandenen Berggesetze vorgenommen, und diese Erläuterung ging so weit, daß ein durch das Haus gefaßter Beschluß bezüglich der Freischürfe förmlich paralysirt worden ist; es sind die Gesetze über die Disponibilität der Beamten geändert und dadurch dem Staatsschatze nicht unbedeutende Lasten aufgebürdet worden, und dies alles ist bei dem tagenden Reichsrathe ohne dessen Beschluß, ohne dessen Zustimmung geschehen...“. Man sieht, der Abgeordnete Taschek ließ sich durch den Hofrath Taschek in der Redefreiheit nicht irre machen und faßte den Parlamentarismus sehr ernst auf. In Folge des Vertrauens, welches man ihm schenkte, wurde er auch in die meisten finanziellen Commissionen gewählt. Der ständigen k. k. Commission zur Controle der Staatsschuld gehörte er als Vice-Präsident an und entwickelte in dieser Eigenschaft eine so erfolgreiche Thätigkeit, daß ihm mit ah. Handschreiben ddo. 19. März 1867 das Ritterkreuz des Leopoldordens zutheil wurde, welche Auszeichnung ihn bereits auf dem Krankenlager traf. Wohl erfolgte am 22. Jänner 1867 seine Wiederwahl in den böhmischen Landtag, doch konnte er bei seinem leidenden Zustande [117] von derselben keinen Gebrauch mehr machen. Längere Zeit galt er als Führer der böhmischen Abgeordneten; im böhmischen Landtage war er gleichsam Alters-Präsident des deutschen Clubbs und ständiger Referent bei den Budgetberathungen, in welchen er nicht selten Ansichten sehr radicaler Natur entwickelte. So lange der deutsche Bund bestand, fungirte er als Mitglied des Austrägal-Senates desselben; auch wirkte er als Mitglied des obersten Gefällsgerichtes. Das Musterbild eines seiner Aufgabe sich vollbewußten Abgeordneten, versah er auch sein Staatsamt mit Pflichttreue und war eine Zierde des durch seine Unbeirrbarkeit im Rechtsprechen berühmten österreichischen Richterstandes.

Fremden-Blatt. Von Gustav Heine (Wien, 4°.) 1867, Nr. 152. – Reichenberger Zeitung, 1861, Nr. 280 [über seine Rednergabe].