BLKÖ:Weißenwolf, Guidobald

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Ungnad, Heinrich
Band: 54 (1886), ab Seite: 181. (Quelle)
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9. Guidobald (geb. [182] 9. September 1759, gest. 7. October 1788). Ern Sohn des Generals der Cavallerie Guidobald Grafen von Weißenwolf aus dessen Ehe mit Josepha Freiin Salza auf Heidersdorf, erhielt er die erste Erziehung im Elternhause und kam dann als Edelknabe an den Hof des Kurfürsten Maximilian zu Köln am Rhein, wo er seine Studien fortsetzte. Nach seiner Rückkehr trat er bei den oberösterreichischen Landständen in den praktischen Dienst. In kurzer Zeit als wirklicher Kreiscommissär nach Lambach versetzt, that er sich trotz seiner Jugend durch Umsicht im Dienste so hervor, daß er zugleich als Steuerregulirungscommissär im dortigen Kreisamte angestellt wurde. 1783 ernannte Kaiser Joseph II.. den damals Sechsundzwanzigjährigen zum wirklichen Kreishauptmann des Brucker Kreises in Steiermark mit dem Titel eines innerösterreichischen Gubernialrathes. Graf Guidobald ward ein Liebling des Monarchen, der ihn als Gesandten nach Paris senden wollte, welche Gnade er aber nicht annahm. Nur kurze Zeit, drei Jahre, dauerte seine Wirksamkeit in seinem Amte. Aber sein Andenken erhielt sich durch seine fördernde Thätigkeit, welche das Schulwesen hob und überall die Spuren seines humanen Geists trug. Ein früher Tod entriß dem Staate einen Diener, der in dessen Dienste zu großen Erwartungen berechtigte. „Zieht von den Jahren des alten Zeitverschwenders“, heißt es in einem dem Verblichenen gewidmeten Nachrufe, „jede seiner thörichten und bösen Thaten ab: er stirbt als Kind. Zählt zu den Jahren des jungen Zeitwucherers jede seiner weisen und guten Thaten hinzu: er stirbt als Greis. Aber traurig! Noch lebt jener! Schon stirbt dieser!“ Mit dem Greise ist der junge Graf Weißenwolf gemeint. [Kunitsch (Michael). Biographien merkwürdiger Männer der österreichischen Monarchie (Gratz 1805, Tanzer, kl. 8°.) Bändchen I, S. 81.] –