BLKÖ:Liechtenstein, Josephine Sophie Fürstin
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 15 (1866), ab Seite: 128. (Quelle) | |||
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[WS 1]). Die Gattin des berühmten Helden Johann Joseph Fürst L. [s. d. S. 148], eine geborne Landgräfin Fürstenberg und Mutter von dreizehn Kindern, darunter von sechs Heldensöhnen. Eine Episode aus ihrem Leben verdient hier kurz erzählt[WS 2] zu werden. Zur Zeit der französischen Invasion, im Jahre 1809, erhielt auch ihre Villa in Hütteldorf französische Einquartierung. Die Fürstin verließ die Villa und begab sich nach Wien, auf der Villa blieb ein alter tauber Hausmeister zurück, der seine Obliegenheiten der französischen Soldateska gegenüber sich gerade nicht sehr zu Herzen nahm. Diese Vernächlässigung ging so weit, daß in Folge dessen ein angetrunkener Chirurgie-Major an die Fürstin einen Brief schrieb, dessen Inhalt, der Inbegriff höchster Gemeinheit, sich jeder näheren Schilderung entzieht. Der Trunkene hatte dazu die Verwegenheit, sich mit seinem ganzen Namen und Charakter: Chirurgienmajor de la Garde imperiale française, zu unterzeichnen. Die über dieses unverschämte Schreiben indignirte Fürstin übergab dasselbe an den General Andreossy und dieser dem Kaiser Napoleon selbst, der damals in Schönbrunn wohnte. Der Kaiser, der über diese Geschichte in furchtbaren Zorn gerieth, ließ den Schuldigen vor ein Kriegsgericht stellen, dessen Ausspruch er schon vornherein lähmte, indem er erklärte, wenn die Herren des Kriegsgerichtes ihre Schuldigkeit thun, so werde ihr Urtheil auf Tod durch Erschießen lauten! Der Verurtheilte war übrigens ein ausgezeichneter Arzt, einer der Lieblinge des berühmten Generalarztes Larrey, der einen so geschickten Schüler – und insbesondere aus solchem [129] Anlasse – nicht verlieren mochte. Geschicklichkeit schließt nicht gemeine Sinnesart aus, gemeine Sinnesart – Folge verwahrloster Erziehung – ist noch immer nicht todeswürdig. Larrey selbst und General Darsenne verfügten sich zur beleidigten Fürstin nach Wien, um Rettung für den Verurtheilten zu erbitten. Als die Fürstin erfuhr, welches Loos ihres Beleidigers gewärtig sei, der überdieß Vater von sieben unmündigen Kindern war, und von den Bittenden ihr dargestellt wurde, daß nur ihre Fürsprache den Unglücklichen retten könne, schrieb sie sogleich an den Kaiser eigenhändig „einen jener Briefe, wie ihn nur Frauen zu schreiben vermögen, wenn sie das Herz eines Mannes rühren wollen“. Napoleon erhielt den Brief, las ihn, blieb aber bei seinem ersten Ausspruche stehen. Larrey kehrte mit der trostlosen Nachricht zur Fürstin zurück, diese war entsetzt, sie fühlte es, der Rest ihres Lebens wäre vergiftet, sie für immer unglücklich bei dem Gedanken gewesen, den Tod eines Menschen verschuldet zu haben. Und nochmals griff sie zur Feder und schrieb an Napoleon jenen Brief, dessen in den „Memoires de Constant, premier valet de Chambre de Napoleon“, Tome 4, p. 163, gedacht ist und dessen Schluß lautet: „Sire, wenn ich diese Zeilen geendet habe, kniee ich nieder vor dem Betschemel meines Hausaltars und bleibe liegen auf den Knieen, bis man mir sagt: Gott habe mein Flehen erhört und das Herz Euer Majestät erweicht“. Auf diesen Brief begnadigte der Kaiser den Schuldigen, machte es aber zur ausdrücklichen Bedingung, daß er zu den Füßen der Fürstin ihre Verzeihung erflehen sollte. Dieser Vorfall wurde erst in neuerer Zeit ganz umständlich erzählt und in mehreren Blättern unter verschiedenen Titeln, z. B.: in der Constitutionellen österreichischen Zeitung 1862, Nr. 491; in der Schlesischen Zeitung 1862, Nr. 505, unter dem Titel: „In Hüteldorf 1809“; im Unterhaltungsblatt des badischen Beobachters 1864, Nr. 69, unter dem Titel: „Aus dem Jahre 1809“; im Nikolsburger Wochenblatt 1864, Nr. 4. am bezeichnendsten unter dem Titel: „Napoleon und die Fürstin Liechtenstein“ abgedruckt. –
36. Josephine Sophie Fürstin L. (geb. 20. Juni 1776, gest. zu Wien 1836