BLKÖ:Tomaszczuk, Constantin

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 46 (1882), ab Seite: 77. (Quelle)
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Tomaszczuk, Constantin (Mitglied des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Czernowitz in der Bukowina im März 1840). Ein Sohn des griechisch-orientalischen Consistorial-Actuars Partenin Tomaszczuk, besuchte er in seiner Vaterstadt das Gymnasium, bezog 1857 die Universität Lemberg und begann nach Abschluß der rechtswissenschaftlichen Studien im Jahre 1861 sofort die juridische Praxis bei dem Lemberger Fiscalamte. In kurzer Zeit als Concipist dem Fiscalamte zu Hermannstadt in Siebenbürgen zugetheilt, blieb er daselbst durch zwei Jahre in Verwendung, worauf er als Adjunct an jenes in Lemberg zurückkehrte. Einige Jahre später zum Landesgerichtsrath in seiner Vaterstadt Czernowitz ernannt, wurde er von dieser in den Gemeinderath, dann vom Großgrundbesitze in den Bukowinaer Landtag gewählt. Letzterer, der das bedeutende [78] Rednertalent und die geistige Begabung Tomaszczuk’s bald erkannte, sendete ihn 1871 in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes, dieses aber wählte ihn in den Verfassungs- und den Finanzausschuß, sowie in die Delegation. 1873 legte er das Landtagsmandat zurück, übernahm ein solches jedoch 1874 wieder von den Landgemeinden des Bezirkes Kimpolung. In das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes wurde er 1873 und 1879 als Vertreter des Landgemeindenbezirks Czernowitz wieder gewählt. Seine am 26. Mai 1873 in der Ausgleichsfrage gehaltene Rede zählt zu den denkwürdigeren, die in diesem Hause gehört wurden, und als er in derselben die Quellen des Patriotismus kurz erörterte und bemerkte, daß in diesen doch ein kleiner Unterschied obwalte: „denn der Patriotismus der westlichen Provinzen entspringt der freien Ueberzeugung; bei uns in den östlichen Provinzen kommt zu dieser Ueberzeugung auch noch die Angst, daß jede Erschütterung der Grundlagen der Monarchie, jede Gefahr der Loslösung vom Gesammtvaterlande eine Vernichtung unserer Cultur, den Verlust unserer nationalen Individualität, kurz die Sclaverei bedeutet“, wurden diese zutreffenden und von den nationalen Gewohnheitsverschwörern und Heißspornen leider nicht berücksichtigten Worte von lebhaftem Beifalle begleitet. Im Jahre 1874 fungirte Tomaszczuk als Berichterstatter über den Actiengesetzentwurf, 1878 als solcher über den Adreßentwurf. Am 26. März 1874 regte er bei der Budgetdebatte im Abgeordnetenhause die Gründung einer Universität in Czernowitz an. Seine Bemühungen sah er vom Erfolge gekrönt, denn schon im nächsten Jahre, 1875, trat die Hochschule ins Leben, er legte seine Landesgerichtsrathsstelle nieder und erhielt die Professur des österreichischen Civilprocesses, des Handels- und Wechselrechtes und der Rechtsphilosophie. Ja als dem eigentlichen Veranlasser der Entstehung der Universität wurde ihm auch die Ehre zutheil, als erster Rector magnificus an derselben zu fungiren. In weiterer Anerkennung seiner Verdienste um das Zustandekommen dieses Sitzes der Wissenschaft verliehen ihm die Städte Czernowitz und Radautz das Ehrenbürgerrecht, und das freie deutsche Hochstift in Frankfurt am Main sandte ihm bei Gelegenheit der feierlichen Eröffnung der Universität durch Professor Bryk das Diplom eines Hochstiftmeisters. Ueberdies ist Tomaszczuk Präses der rechtshistorischen und Mitglied der judiciellen Staatsprüfungs-Commission. Obwohl Rumäne von Geburt, ist er doch entschieden deutsch und verfassungstreu gesinnt.

Neue Illustrirte Zeitung (Wien, Zamarski, kl. Fol.) 1875, Nr. 45, S. 11: „Constantin Tomaszczuk“. – Neue Freie Presse (Wiener polit. Blatt) 12. September 1875, Nr. 3969, im Artikel: „Universität in Czernowitz“.
Porträt. Holzschnitt nach Zeichnung von F. W.(eiß) aus der xylographischen Anstalt P.(aar) B.(iberhofer) in Wien in der „Neuen Illustrirten Zeitung“, 1875, Nr. 45.