Beglaubigung und Empfang von auswärtigen Gesandten beim Norddeutschen Bunde. Vom 6. Oktober 1869

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Gesetzestext
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Titel: Beglaubigung und Empfang von auswärtigen Gesandten beim Norddeutschen Bunde.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 35, Seite 672
Fassung vom:
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Bekanntmachung: 6. Oktober 1869
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(Nr. 346.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, am 28. August d. J. dem Herrn Juan Antonio Rascon eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben des gegenwärtigen Regenten des Königreichs Spanien, Marschalls Serrano, entgegenzunehmen, durch welches derselbe in seiner Stellung als Spanischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister beim Norddeutschen Bunde von Neuem beglaubigt worden ist.