Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 16. Dezember 1899
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(Nr. 2631.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 16. Dezember 1899.
In Abänderung des in der Bekanntmachung vom 7. Juli 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 364) enthaltenen Beschlusses hat der Bundesrath beschlossen, daß den Angehörigen und den Erzeugnissen der britischen Kolonie Barbados diejenigen Vortheile nicht ferner einzuräumen sind, die seitens des Reichs den Angehörigen und den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden.
- Berlin, den 16. Dezember 1899.