Zum Inhalt springen

Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 16. Dezember 1899

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 49, Seite 701
Fassung vom: 16. Dezember 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. Dezember 1899
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[701]


(Nr. 2631.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 16. Dezember 1899.

In Abänderung des in der Bekanntmachung vom 7. Juli 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 364) enthaltenen Beschlusses hat der Bundesrath beschlossen, daß den Angehörigen und den Erzeugnissen der britischen Kolonie Barbados diejenigen Vortheile nicht ferner einzuräumen sind, die seitens des Reichs den Angehörigen und den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden.

Berlin, den 16. Dezember 1899.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.