Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José-Schildlaus. Vom 27. Juli 1909
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(Nr. 3652.) Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José-Schildlaus. Vom 27. Juli 1909.
Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José-Schildlaus, vom 6. August 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 791) bestimme ich:
- Die Vorschriften des § 1 der angeführten Verordnung finden auf die Einfuhr von Waren und Gegenständen der dort bezeichneten Art aus China und Hawai Anwendung.
- Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
- Berlin, den 27. Juli 1909.