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Bekanntmachung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 29, Seite 568–589
Fassung vom: 3. Juli 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 8. Juli 1905
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[568]

(Nr. 3148.) Bekanntmachung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen. Vom 3. Juli 1905.

Auf Grund der Bestimmungen im § 56 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 der Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 (Reichs-Gesetzbl. S. 175) hat der Bundesrat die nachstehenden Vorschriften über Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen erlassen:

§ 1.

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Kauffahrteischiffe sind mit Arznei- und anderen Hilfsmitteln sowie mit Lebensmitteln zur Krankenpflege nach den anliegenden Verzeichnissen Ia, Ib, II, III gemäß nachfolgender Bestimmungen auszurüsten.

§ 2.

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Für Reisen in Küstenfahrt und kleiner Fahrt sind alle Kauffahrteischiffe (also einschließlich der Hochseefischereifahrzeuge, Eisbrecher, Bergungsfahrzeuge, Seeschlepper und Fahrzeuge gewerbetreibender Lotsen) nach dem Verzeichnis Ia auszurüsten, wenn eine Besatzung von mehr als zwei Mann an Bord ist. [569]

§ 3.

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Für Reisen in mittlerer Fahrt sind Hochseefischereifahrzeuge nach dem Verzeichnis Ib, andere Kauffahrteischiffe ohne Schiffsarzt nach dem Verzeichnisse II Spalte a auszurüsten.

§ 4.

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Für Reisen in großer Fahrt sind Kauffahrteischiffe ohne Schiffsarzt mit einer Besatzung von nicht mehr als fünfzehn – bei Dampfern nicht mehr als zwanzig – Mann nach dem Verzeichnisse II Spalte a, bei größerer Besatzung nach dem Verzeichnisse II Spalte b auszurüsten.

§ 5.

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Für Reisen, auf welchen nach § 13 ein Schiffsarzt an Bord sein muß, hat die Ausrüstung nach dem Verzeichnisse III zu erfolgen.
Die im Verzeichnisse III mit einem Sterne bezeichneten Mittel dürfen auf solchen Schiffen fehlen, auf welchen Kinder oder Frauen nicht eingeschifft sind und voraussichtlich nicht eingeschifft werden.
Die nach Bestimmung der Landesregierung zuständige Behörde, im Auslande der Konsul, ist befugt, nach Anhörung des Reeders erforderlichenfalls eine Vermehrung der Arznei- und anderen Hilfsmittel nach Art und Menge anzuordnen.
Die Bestimmungen in Abs. 1, 2 gelten auch für Reisen, auf welchen Schiffe einen Schiffsarzt mitnehmen, ohne daß eine Verpflichtung hierzu gemäß § 13 besteht; jedoch kann in diesem Falle die nach Abs. 3 zuständige Behörde, im Auslande der Konsul, auf Antrag bestimmte Ermäßigungen in der Ausrüstung gestatten.

§ 6.

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Die Ausrüstung hat der Reeder und, wenn sie während der Reise zu vervollständigen ist, der Kapitän zu besorgen.

§ 7.

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Die Arzneimittel sind unter Beachtung der auf Grund des § 6 der Gewerbeordnung erlassenen Kaiserlichen Verordnungen, den Verkehr mit Arzneimitteln betreffend, im Inlande zu beziehen; sie müssen den Anforderungen des Arzneibuchs für das Deutsche Reich entsprechen, soweit nicht eine andere Zusammensetzung in den Arzneimittelverzeichnissen vorgesehen ist. In Notfällen ist die Beschaffung von Arzneimitteln im Auslande zulässig.
Die anderen Hilfsmittel müssen von der in deutschen Krankenhäusern üblichen, brauchbaren und dauerhaften Beschaffenheit sein.

§ 8.

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Die Arznei- und anderen Hilfsmittel zur Krankenpflege sind in einem besonders eingerichteten Arzneischranke, der tunlichst in einem wohlverwahrten [570] Raume sich befinden soll, oder wenigstens in einer Arzneikiste übersichtlich geordnet und gegen Beschmutzung, Feuchtigkeit und sonstige schädliche Einflüsse geschützt, aufzubewahren und unter Verschluß zu halten. Der Schlüssel ist jederzeit an Bord aufzubewahren.
Die im Verzeichnisse III mit einem Kreuze versehenen Mittel sind in einem besonderen verschließbaren Giftschrank oder sonst geeigneten Behältnis aufzubewahren. Der Arzt hat sie unter Verschluß zu halten und den Schlüssel sicher zu verwahren
Sieht sich der Kapitän genötigt, im Ausland Arzneimittel an Bord zu nehmen, welche abweichend von der im Deutschen Arzneibuche vorgeschriebenen Zubereitung hergestellt oder nach fremdländischem Gewicht abgeteilt sind, so sind sie, entsprechend bezeichnet, in einer besonderen Abteilung des Arzneischrankes (der Arzneikiste) beziehungsweise des Giftschrankes aufzubewahren.

§ 9.

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In dem Arzneischranke (der Arzneikiste) muß sich ein gut leserlicher, übersichtlicher, auf einer Papptafel oder auf steifem Papier hergestellter Abdruck des für das Schiff gültigen Verzeichnisses von Arznei- und anderen Hilfsmitteln zur Krankenpflege einschließlich der in dem entsprechenden Verzeichnisse gegebenen Weisungen befinden.

§ 10.

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Alle Arzneimittelbehältnisse müssen mit deutlichen Aufschriften versehen sein. Sie sind,
wenn sie nicht stark wirkende Mittel enthalten, mit schwarzer Schrift auf weißem Grunde,
wenn sie Mittel enthalten, welche in Tabelle B des Arzneibuchs für das Deutsche Reich aufgeführt sind, mit weißer Schrift auf schwarzem Grunde,
wenn sie Mittel enthalten, welche in Tabelle C daselbst aufgeführt sind, mit roter Schrift auf weißem Grunde
zu bezeichnen.
Standgefäße für Mineralsäuren dürfen mittels Radier- oder Ätzverfahrens hergestellte Aufschriften haben.
Auf Schiffen ohne Schiffsarzt sind den Arzneimittelbehältnissen kurze gedruckte Anweisungen über den Gebrauch und über etwa zu beobachtende Vorsichtsmaßregeln entsprechend den in den Verzeichnissen Ia, Ib, II enthaltenen Weisungen beizufügen.
Lichtempfindliche Mittel sind in Standgefäßen aus gelbem Glase, Vegetabilien in Gläsern oder Blechdosen aufzubewahren. Die Aufbewahrung von Arzneimitteln in Papierbeuteln ist verboten, falls diese Beutel nicht wieder in besonderen Standgefäßen oder Blechdosen liegen. Bei abgeteilten Pulvern ist jede Einzelgabe mit einer deutlich aufgedruckten, den Inhalt angebenden Aufschrift zu versehen. [571]
In Vorratskisten befindliche Arzneimittel sind wie die in dem Arzneischranke (der Arzneikiste) befindlichen zu bezeichnen und aufzubewahren. Jede solche Kiste muß ein Inhaltsverzeichnis enthalten.

§ 11.

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Flaschen, Kruken und andere Behältnisse, in denen Arzneien an Kranke abgegeben werden, müssen mit deutlichen Aufschriften versehen sein; es sind ihnen tunlichst Anweisungen über den Gebrauch und über etwa zu beobachtende Vorsichtsmaßregeln entsprechend den in den Verzeichnissen Ia, Ib, II enthaltenen Weisungen beizugeben.
Bei der Abgabe eines äußerlich anzuwendenden Mittels ist ein roter Zettel mit der Aufschrift „Äußerlich“ aufzukleben.

§ 12.

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Bei einer Besatzung von mehr als zehn Mann sind für Reisen in großer Fahrt die Schiffe jeder Größe, für Reisen in mittlerer Fahrt die Schiffe von mehr als 3.000 Kubikmeter Brutto-Raumgehalt mit einem ruhig belegenen, luftigen und hellen Krankenraum auszustatten. Der Krankenraum muß bei einer Besatzung bis zu dreißig Mann mindestens eine Koje von mindestens gleicher Größe, Lage und Ausstattung wie die Kojen des Mannschaftslogis, bei größerer Besatzung mindestens zwei solcher Kojen enthalten.
Die nach Bestimmung der Landesregierung zuständige Behörde ist befugt, für Schiffe, deren Bau vor dem 1. Oktober 1905 in Auftrag gegeben worden ist, Ausnahmen oder Erleichterungen von dieser Vorschrift zuzulassen.
Die Belegung des Krankenraums mit Kranken hat nach der vom Kaiserlichen Gesundheitsamte herausgegebenen „Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen“ zu erfolgen.
Auf Schiffen, die nicht gemäß § 13 mit einem Schiffsarzte zu besetzen sind, darf der Krankenraum, wenn er nicht belegt ist, anderweit benutzt werden; er muß aber vor jeder Belegung mit Kranken gründlich gelüftet und gereinigt werden.

§ 13.

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Für Reisen in mittlerer oder großer Fahrt sind Kauffahrteischiffe, welche mehr als fünfzig Reisende oder insgesamt mehr als einhundert Personen während einer Seereise von mindestens sechs aufeinander folgenden Tagen beherbergen sollen oder voraussichtlich beherbergen werden, mit einem zur unentgeltlichen Behandlung der Schiffsbesatzung sowie der Reisenden 3. Klasse und der Zwischendecker verpflichteten, im Deutschen Reiche approbierten Arzte zu besetzen.

§ 14.

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Der Schiffsarzt hat sich vor dem Antritte der Reise bei der nach Bestimmung der Landesregierung zuständigen Behörde, im Auslande bei dem Konsul, [572] vorzustellen und seine Verwendbarkeit darzulegen. Die Behörde, im Auslande der Konsul, ist befugt, die Verwendung eines ungeeigneten Schiffsarztes zu untersagen. Nach Beendigung jeder Reise, und zwar vor der Abmusterung, hat sich der Schiffsarzt bei der bezeichneten Behörde, im Auslande bei dem Konsul, wiederum persönlich zu melden.
Während, der Reise hat der Schiffsarzt ein Verzeichnis der von ihm behandelten Kranken mit Angabe der Krankheit sowie ein Tagebuch über hygienisch oder sonst ärztlich wichtige Wahrnehmungen und Maßnahmen an Bord zu führen und dem Kapitän vorzulegen. Nach Beendigung jeder Reise sind diese Schriftstücke seitens des Reeders oder des Kapitäns der im Abs. 1 bezeichneten amtlichen Stelle tunlichst so zeitig zuzustellen, daß sie ihr vor der gemäß Abs. 1 erfolgenden persönlichen Meldung des Schiffsarztes vorliegen.

§ 15.

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Mindestens einmal im Jahre hat der Reeder die Ausrüstung durch einen von der zuständigen Landesbehörde für diesen Zweck bezeichneten, im Deutschen Reiche approbierten Arzt prüfen und dabei feststellen zu lassen, ob die Ausrüstung den bestehenden Vorschriften genügt; der Prüfung ist dasjenige Verzeichnis zu Grunde zu legen, welches gemäß §§ 1 bis 5 der nächstbevorstehenden Reise entspricht. Hierbei soll, soweit erforderlich, ein von der zuständigen Landesbehörde für diesen Zweck bezeichneter Apotheker zugezogen werden. Dies hat jedenfalls zu geschehen, wenn es sich um eine Ausrüstung nach Verzeichnis III handelt.
Über den Befund ist eine Bescheinigung auszustellen, in welcher die etwa vorhandenen Mängel anzugeben sind und zu vermerken ist, welches Verzeichnis der Prüfung zu Grunde gelegen hat.
Für Schiffe von nicht mehr als 400 Kubikmeter Brutto-Raumgehalt, welche nach Verzeichnis Ia ausgerüstet sind, genügt eine von dem approbierten Leiter einer deutschen Apotheke vor längstens einem Jahre ausgestellte Bescheinigung, daß die Arznei- und anderen Hilfsmittel zur Krankenpflege gut und brauchbar sind.
Die nach Abs. 2, 3 erforderlichen Bescheinigungen sind vom Kapitän aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde, im Auslande dem Konsul, vorzulegen.
Findet die Prüfung der Ausrüstung an Bord statt, so ist mit ihr eine Besichtigung der Krankenräume sowie eine Einsichtnahme in das Schiffstagebuch und in die im § 14 Abs. 2 erwähnten Schriftstücke zu verbinden.
Reeder und Kapitän haben den Prüfenden jede Erleichterung zu gewähren. Über die erfolgte Prüfung ist ein Vermerk in das Schiffstagebuch aufzunehmen.
Bleibt das Schiff länger als ein Jahr im Auslande, so hat der Kapitän die Prüfung zu geeigneter Zeit im Einvernehmen mit dem Konsul in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieses Paragraphen vornehmen zu lassen. Die auszustellende Bescheinigung ist vom Konsul zu visieren. [573]
Die für die Prüfung von den Schiffen zu erhebenden Gebühren werden von der Landesregierung festgestellt, im Auslande von dem Konsul für den Einzelfall bestimmt.

§ 16.

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Unbeschadet dieser amtlichen Prüfung und Besichtigung hat der Kapitän – falls ein Schiffsarzt angemustert ist, dieser – vor dem Antritt einer jeden Reise von voraussichtlich mehr als vierwöchiger Dauer, mindestens aber alle drei Monate zu prüfen, ob die Arznei- und anderen Hilfsmittel sowie die Lebensmittel zur Krankenpflege für die weitere Reise noch in genügender Menge und Beschaffenheit vorhanden sind und ihre Vervollständigung rechtzeitig zu veranlassen. Die Prüfung hat sich insbesondere auch auf den Verschluß der Standgefäße und den Zustand der Instrumente zu erstrecken.
Das Ergebnis der Prüfung ist in das Schiffstagebuch einzutragen.

§ 17.

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Der Reichskanzler ist ermächtigt, im Einverständnisse mit der Landesregierung Ausnahmen von diesen Vorschriften zuzulassen.

§ 18.

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Diese Vorschriften treten am 1. Januar 1906 – für diejenigen Schiffe, welche bis zum 1. Dezember 1905 einen deutschen Hafen (§ 6 Abs. 2 der Seemannsordnung) nicht besuchen, einen Monat nach Ankunft in einen, solchen, spätestens am 1. Juli 1906 – in Kraft.
Mit demselben Zeitpunkte treten die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Unberührt bleiben die landesrechtlichen Vorschriften, soweit sie sich auf die Mitnahme und Verabreichung von Zitronensaft und die Verpflegung der Schiffsmannschaft nach der vorgeschriebenen Speiserolle beziehen.
Berlin, den 3. Juli 1905.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.


[574]

Anlage.

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Verzeichnis Ia.

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1. Innerlich anzuwendende Arzneimittel.

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Allgemeine Wirkung. Deutsche Lateinische Menge Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmaßregeln.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich.
Abführmittel Rizinusöl Oleum Ricini 250 g Bei Verstopfung, Durchfall mit Leibweh, Ruhr; 1 bis 2 Eßlöffel.
Stopfmittel und zur Schmerzlinderung Einfache Opiumtinktur (Opiumtropfen) Tinctura Opii simplex 10 g (in Tropfflasche) Nicht für Kinder! Vorsicht! Bei Magenkrampf und Kolik (Leibschmerzen), Durchfall, Ruhr; 2mal täglich 10 bis 15 Tropfen, höchstens 30 Tropfen in 3 Stunden, höchstens 60 Tropfen in 24 Stunden.
Anregendes Mittel Ätherweingeist (Hoffmannstropfen) Spiritus aethereus 50 g (in Flaschen mit Korkpfropfen) Nach Ohnmacht, Hitzschlag, 20 bis 25 Tropfen auf Zucker oder Brot.

2. Äußerlich anzuwendende Arzneimittel.

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Allgemeine Wirkung. Deutsche Lateinische Menge Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmaßregeln.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich.
Zum Wundverband Kautschuk-Heftpflaster Emplastrum adhaesivum cum Cautschuc paratum 5 m lang, 3 cm breit, (in Bandform) Zum Bedecken von kleinen Wunden. Die Wundränder werden einander genähert und das Heftpflaster so befestigt, daß die Wunde nicht wieder auseinanderklafft.
Kresolseifenlösung Liquor Cresoli saponatus 100 g Vorsicht! Nur äußerlich und gehörig verdünnt zu gebrauchen! 1 Eßlöffel voll in 1 Liter Wasser zu lösen. Zum Auswaschen und Abtupfen von Wunden und Geschwüren.
Borsalbe Unguentum Acidi borici 250 g Bei Verbrennungen und Geschwüren auf reine Mulläppchen aufzustreichen und aufzulegen.
Zu Umschlägen Bleiessig Liquor Plumbi subacetici 50 g 2 Teelöffel zu ½ Liter Wasser gibt Bleiwasser zu Umschlägen bei Quetschungen, Feigwarzen usw.
Anregendes Mittel Senfspiritus Spiritus Sinapis 50 g Ein handgroßes Stück Leinen oder Löschpapier anzufeuchten und auf die Haut zu legen; bei Ohnmacht, Kopf-, Brustschmerzen, Herzkrämpfen und dergleichen.

3. Andere Hilfsmittel zur Krankenpflege.

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Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
Mullbinden 10 Stück etwa 5 m lang, 8 cm breit.
Verbandmull 5 m in Päckchen zu je 1 m.
Verbandwatte 200 g in Päckchen zu je 50 g.
Verbandtücher 2 Stück mit Ausdruck nach Esmarch.
Sicherheitsnadeln 12 Stück in einer Schachtel.
Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen usw. Neueste Ausgabe. 1 Stück.

[575]

Verzeichnis Ib.

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1. Innerlich anzuwendende Arzneimittel.

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Allgemeine Wirkung. Deutsche Lateinische Menge Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmaßregeln.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich.
Abführmittel Magnesiumsulfat (Bittersalz) Magnesium sulfuricum 250 g Gegen Verstopfung; morgens nüchtern 1 Eßlöffel voll in warmem Wasser gelöst zu trinken.
Rizinusöl Oleum Ricini 250 g Bei Verstopfung, Durchfall mit Leibweh, Ruhr; 1 bis 2 Eßlöffel.
Stopfmittel und zur Schmerzlinderung Einfache Opiumtinktur (Opiumtropfen) Tinctura Opii simplex 10 g (in Tropfflasche) Nicht für Kinder! Vorsicht! Bei Magenkrampf und Kolik (Leibschmerzen), Durchfall, Ruhr; 2 mal täglich 10 bis 15 Tropfen, höchstens 30 Tropfen in 3 Stunden, höchstens 60 Tropfen m 24 Stunden.
Hustenmittel Brustelixir Elixir e Succo Liquiritiae 100 g Bei Husten und Erkältungen; 2 stündlich ½ Teelöffel in etwas Wasser.
Anregendes Mittel Ätherweingeist (Hoffmannstropfen) Spiritus aethereus 50 g (in Flaschen mit Korkpfropfen) Nach Ohnmacht, Hitzschlag, 20 bis 25 Tropfen auf Zucker oder Brot.
Fiebermittel Chininhydrochlorid (Chinin) Chininum hydrochloricum 1 g 20 Pulver Bei fieberhaften Erkrankungen 1 Pulver in 100 ccm Wasser zu lösen, davon alle 2 Stunden 1 Eßlöffel. Bei Wechselfieber genau nach der „Anleitung“.
Natriumsalicylat Natrium salicylicum 1 g 30 Pulver Bei Gelenkrheumatismus, Blasenkatarrh alle 3 Stunden 1 Pulver in Oblaten, tritt Ohrensausen und Schwindel auf, so ist mit dem Gebrauch aufzuhören.
  Copaivabalsam Balsamum Copaïvae 50 g Bei Tripper und Blasenkatarrh 3 mal täglich 10 bis 20 Tropfen, bei Verdauungsbeschwerden, Leibschmerzen, Blasen- und Nierenschmerzen auszusetzen! Vorsicht!
Kamillen Flores Chamomillae 125 g Bei Erkältung und Unwohlsein als Teeaufguß (1 Eßlöffel voll auf ½ Liter kochendes Wasser) tassenweise mit etwas Zucker zu trinken.
Oblaten (Chartae amylaceae) 50 Stück Zum Einwickeln von Chinin- und Natriumsalicylatpulvern. Vor dem Gebrauche sind die Oblaten anzufeuchten.

2. Äußerlich anzuwendende Arzneimittel.

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Allgemeine Wirkung. Deutsche Lateinische Menge Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmaßregeln.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich.
Zum Wundverband Kautschuk-Heftpflaster Emplastrum adhaesivum cum Cautschuc paratum 5 m lang, 3 cm breit (in Bandform) Zum Bedecken von kleinen Wunden. Die Wundränder werden einander genähert und das Heftpflaster so befestigt, daß die Wunde nicht wieder auseinanderklafft.
Basisches Wismutgallat (als Jodoformersatz) Bismutum subgallicum 25 g Auf Wunden, Schrunden und Geschwüre in dünner Schicht zu streuen; bei stärkerer Absonderung streue man dickere Schichten auf.
Kresolseifenlösung Liquor Cresoli saponatus 250 g Vorsicht! Nur äußerlich und verdünnt zu gebrauchen! 1 Eßlöffel voll in 1 Liter Wasser zu lösen. Zum Auswaschen und Abtupfen von Wunden und Geschwüren.
Borsalbe Unguentum Acidi borici 250 g Bei Verbrennungen und Geschwüren auf reine Mulläppchen auszustreichen und aufzulegen. [576]
Zu Umschlägen und dergleichen Bleiessig Liquor Plumbi subacetici 50 g 2 Teelöffel zu ½ Liter Wasser gibt Bleiwasser zu Umschlagen bei Quetschungen, Feigwarzen usw.
Zinksulfat (Einspritzungspulver) Zincum sulfuricum 1 g 10 Pulver 1 Pulver in 200 g Wasser zu lösen; bei Tripper von der Lösung 2 bis 4 mal täglich eine Spritze voll langsam in die Harnröhre zu spritzen.
Bei Augenentzündungen dient die Lösung von 1 Pulver in ½ Liter Wasser als Augenwasser.
Mittel gegen Zahnweh Kreosotlösung (Zahntropfen) Kreosotum cum Spiritus āā 10 g (in Tropfflasche) 1 Tropfen auf 1 Stückchen Watte in den hohlen Zahn einzuführen.
Anregendes Mittel Senfspiritus Spiritus Sinapis 100 g Ein handgroßes Stück Leinen oder Löschpapier anzufeuchten und auf die Haut zu legen; bei Ohnmacht, Kopf-, Brustschmerzen, Herzkrämpfen und dergleichen.

3. Andere Hilfsmittel zur Krankenpflege.

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Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
Medizingläser 6 Stück von verschiedener Größe bis zu 200 ccm Inhalt.
Korke 20 Stück
Salbenkruken 3 Stück
Zettel, rote, mit der Aufschrift „Äußerlich“ 12 Stück zum Aufkleben auf die Arzneigefäße.
Zettel, weiße 12 Stück desgleichen.
Wasserdichter Stoff 1 m zur Bedeckung von Umschlägen.
Verbandwatte 1 kg in Päckchen zu je 100 g.
Flanellbinden 3 Stück etwa 5 m lang, 8 cm breit
Mullbinden 20 Stück desgleichen.
Verbandmull 10 m in Päckchen zu je 1 m.
Verbandtücher 2 Stück mit Aufdruck nach Esmarch.

Sicherheitsnadeln

20 Stück in einer Schachtel.
Spaltschienen 2 Stück aus dünnen Brettchen, welche in etwa 1 cm breite Streifen geschnitten und auf Zeug geklebt sind.
Handbürste 1 Stück
Tripperspritzen 3 Stück aus starkem Glase mit kurzer stumpfer Spitze und Lederstempel.
Tragbeutel (Suspensorien) 3 Stück
Bruchbänder 2 Stück 1 linksseitiges und 1 rechtsseitiges.
Verbandtasche,
  enthaltend:
     1 Thermometer in Hülse,[1]
     2 Inzisionsmesser
     1 Schere,
     1 Spatel,
     1 Pinzette,
     1 Klemmpinzette,
     3 Wundnadeln (krumme, darunter 1 starke),
     4 g Nähseide
1 Stück
Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen usw. Neueste Ausgabe. 1 Stück
Portwein 3 Flaschen

[577]

Verzeichnis II.

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1. Innerlich anzuwendende Arzneimittel.

[Bearbeiten]
Allgemeine Wirkung. Deutsche Lateinische Menge Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmaßregeln. Englische Bezeichnung unter Berücksichtigung der British Pharmacopoeia von 1898.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich. a b
Abführmittel Magnesiumsulfat (Bittersalz) Magnesium sulfuricum 1 kg 2 kg Gegen Verstopfung; morgens nüchtern 1 Eßlöffel voll in warmem Wasser gelöst zu trinken. Magnesium Sulphate (Epsom Salt).
Rizinusöl Oleum Ricini 1 kg 2 kg Bei Verstopfung, Durchfall mit Leibweh, Ruhr; 1 bis 2 Eßlöffel. Castor Oil.
Stopfmittel und zur Schmerzlinderung Basisches Wismutnitrat Bismutum subnitricum 50 g 100 g Bei Magenkatarrh, Durchfall, Ruhr; messerspitzenweise. Bismuth Oxynitrate.
Einfache Opiumtinktur (Opiumtropfen) Tinctura Opii simplex 50 g 100 g Nicht für Kinder! Vorsicht! Bei Magenkrampf und Kolik (Leibschmerzen), Durchfall, Ruhr; 2mal täglich 10 bis 15 Tropfen, höchstens 30 Tropfen in 3 Stunden, höchstens 60 Tropfen in 24 Stunden. Tincture of Opium (Laudanum). (13 drops of the British Tinct. contain the same quantity of Opium as 10 drops of the German).
Morphiumpulver Morphinum hydrochloricum (0,01 g) cum Saccharo Lactis (0,5 g) 20 Pulver 20 Pulver Nicht für Kinder! Vorsicht! Genau nach der „Anleitung“ zu geben. Höchstens 2 Pulver auf einmal, höchstens 4 Pulver in 24 Stunden. Morphine Hydrochloride 0,01 g (one centigramme), Milk Sugar 0,5 gramme.
Hustenmittel Morphiumpulver s. oben 1 Teelöffel doppeltkohlensaures Natron, 2 Morphiumpulver, 1 Eßlöffel gestoßener Zucker werden in eine Medizinflasche gefüllt und 200 g Wasser nachgegossen. Nach erfolgter Lösung alle 2 Stunden eßlöffelweise zu gebrauchen.
Brustelixir Elixir e Succo Liquiritiae 100 g 200 g Bei Husten und Erkältungen; 2stündlich ½ Teelöffel in etwas Wasser. Extract of Liquorice 1 part, Fennel Water 3 parts, Anisated Solution of Ammonia 1 part.
Bei Magen- und Verdauungsbeschwerden Natriumbikarbonat (Doppeltkohlensaures Natron) Natrium bicarbonicum 150 g 300 g Bei verdorbenem Magen (Druck), Übelkeit, Aufstoßen, Sodbrennen 3 bis 4 mal täglich ½ Teelöffel in Wasser.
Bei Vergiftungen mit Säuren (S. „Anleitung“).
Sodium Bicarbonate.
Verdünnte Salzsäure Acidum hydrochloricum dilutum 50 g 100 g Bei Magenkatarrh, bei Typhus und im Fieber gegen trockene Zunge und Durst 10 bis 15 Tropfen in 1 Glas Wasser mehrmals täglich. Diluted Hydrochloric Acid.
Weinige Rhabarbertinktur (Rhabarbertropfen) Tinctura Rhei vinosa 75 g 150 g Bei Magenbeschwerden, Gelbsucht ½ Teelöffel 1 bis 2 mal täglich. Wine of Rhubarb (British Pharmacop. 1885).
Brechmittel Brechwurzel Radix Ipecacuanhae pulverata 1 g 20 Pulver 20 Pulver Bei Fleisch- und Fischvergiftungen 1 Pulver. Nachtrinken einer geringen Menge lauwarmen Wassers. Tritt nach einer Viertelstunde kein Erbrechen ein, noch 1 Pulver.
Bei Ruhr (s. „Anleitung“).
Powdered Ipecacuanha Root 1,0 gramme. [578]
Anregendes Mittel Ätherweingeist (Hoffmannstropfen)[2] Spiritus aethereus 50 g 100 g Nach Ohnmacht, Hitzschlag; 20 bis 25 Tropfen auf Zucker oder Brot. Ether 1 part, Alcohol (90 per cent) 3 parts.
Fiebermittel Chininhydrochlorid (Chinin) Chininum hydrochloricum 1 g 100 Pulver 200 Pulver Bei fieberhaften Erkrankungen, 1 Pulver in 100 ccm Wasser zu lösen, davon alle 2 Stunden 1 Eßlöffel.
Bei Wechselfieber genau nach der „Anleitung.“
Quinine Hydrochloride 1 gramme.
Natriumsalicylat Natrium salicylicum 1 g 50 Pulver 100 Pulver Bei Gelenkrheumatismus, Denguefieber, Blasenkatarrh 4 bis 6 mal täglich je 1 Pulver (in Oblaten); tritt Ohrensausen und Schwindel auf, so ist mit dem Gebrauch aufzuhören. Sodium Salicylate 1 gramme.
  Kaliumjodid (Jodkali) Kalium jodatum 10 g 10 Päckchen in Wachspapier 20 Päckchen in Wachspapier Bei sekundärer Syphilis 1 Päckchen in 200 g Wasser zu lösen, davon 3 mal täglich 1 Eßlöffel voll ein paar Wochen lang. Potassium Jodide.
Kopaivabalsam Balsamum Copaïvae 50 g 100 g Bei Tripper und Blasenkatarrh 3 mal täglich 10 bis 20 Tropfen; bei Verdauungsbeschwerden, Leibschmerzen, Blasen- und Nierenschmerzen auszusetzen. Vorsicht! Copaiba.
Kamilen Flores Chamomillae 125 g 250 g Bei Erkältung und Unwohlsein als Teeaufguß (1 Eßlöffel voll auf ½ Liter kochendes Wasser) tassenweise mit etwas Zucker zu trinken. Chamomile Flowers.
Oblaten (Chartae amylaceae) 125 g 250 g Zum Einwickeln von Chinin- und Natriumsalicylatpulvern vor dem Einnehmen. Vor dem Gebrauche sind die Oblaten anzufeuchten. Wafers.

2. Äußerlich anzuwendende Arzneimittel.

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Allgemeine Wirkung. Deutsche Lateinische Menge Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmaßregeln. Englische Bezeichnung unter Berücksichtigung der British Pharmacopoeia von 1898.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich. a b
Zum Wundverband Kautschuk-Heftpflaster Emplastrum adhaesivum cum Cautschuc paratum 10 m lang, 3 cm breit, (in Bandform) 20 m lang, 3 cm breit, (in Bandform) Zum Bedecken von kleinen Wunden. Die Wundränder werden einander genähert und das Heftpflaster so befestigt, daß die Wunde nicht wieder auseinanderklafft. Spread Resin Plaster prepared with Indiarubber.
Basisches Wismutgallat (als Jodoformersatz) Bismutum subgallicum 50 g 100 g Auf Wunden, Schrunden und Geschwüre in dünner Schicht zu streuen; bei stärkerer Absonderung streue man dickere Schichten auf.
Auf Brandwunden in dünner Schicht zu streuen, darüber Verbandwatte und Mullbinde.
Bismuth Subgallate.
Kresolseifenlösung Liquor Cresoli saponatus 100 g 1 kg Vorsicht! Nur äußerlich und gehörig verdünnt zu gebrauchen!
1 Eßlöffel voll in 1 Liter Wasser zu lösen. Zum Auswaschen und Abtupfen von Wunden und Geschwüren.
Crude Cresol and Soft Soap 1 part of each.
Borsalbe Unguentum Acidi borici 200 g 400 g Bei Verbrennungen und Geschwüren auf reine Mulläppchen aufzustreichen und aufzulegen. Boric Acid Ointment.
Paraffinsalbe Unguentum Paraffini 200 g 400 g Verbandsalbe bei kleinen Wunden und Hautabschürfungen, leichten Verbrennungen und dergleichen. White Paraffin Ointment.
Zu Umschlägen, Einreibungen und dergleichen. Bleiessig Liquor Plumbi subacetici 100 g 200 g 2 Teelöffel zu ½ Liter Wasser gibt Bleiwasser zu Umschlägen bei Quetschungen, Feigwarzen usw. Strong Solution of Lead Subacetate. [579]
Flüssiger Opodeldok Spiritus saponato-camphoratus 200 g 400 g Zum Einreiben bei Muskelschmerzen, Steifigkeit, alten Verstauchungen und dergleichen. Liniment of Soap 190 parts, Solution of Ammonia 10 parts.
Jodtinktur Tinctura Jodi 50 g 50 g Zum Aufpinseln bei alten Verstauchungen, altem Gelenkrheumatismus. Die Haut darf nicht wund oder offen sein; nach dem Pinseln ist die Hautstelle zu verbinden. Jodine 1 part, Alcohol (90 per cent) 10 parts.
Perubalsamlösung Balsamum peruvianum cum Spiritu āā 100 g 200 g Bei Krätze in die gereinigte Haut abends einzureiben. Balsam of Peru, Alcohol (90 per cent) 1 part of each.
Graue Quecksilbersalbe Unguentum Hydrargyri cinereum 2 g 40 Päckchen 80 Päckchen Gegen Läuse vorsichtig ein bohnengroßes Stück einzureiben. Am nächsten Tage mit Seife abzuwaschen.
Bei Syphilis genau nach der „Anleitung“.
Mercury Ointment 2 parts, Lard 1 part. Mix and divide into small packets containing 2 grammes.
Zinksulfat (Einspritzungspulver) Zincum sulfuricum 1 g 30 Pulver 60 Pulver 1 Pulver in 200 g Wasser zu lösen.
Bei Tripper von der Lösung 2 bis 4 mal täglich eine Spritze voll in die Harnröhre zu spritzen.
Bei Augenentzündungen dient eine Lösung von 1 Pulver in ½ Liter Wasser als Augenwasser zu Umschlägen und Einträufelungen.
Zinc Sulphate 1 gramme.
Salicylstreupulver Pulvis salicylicus cum Talco 200 g 400 g Zum Einstreuen gegen übelriechende Schweiße und dadurch hervorgerufenes Wunden (Füße, Achselhöhle usw.). Powdered Salicylic Acid 3 parts, fine powdered Talc 87 parts, fine powdered Wheat Starch 10 parts.
Zum Gurgeln und als Mundwasser Kali-Alaun (Alaun) Alumen pulveratum 50 g 100 g 1 Teelöffel in 1 Liter Wasser, gut umgeschüttelt, zum Gurgeln bei Hals- und Mundschmerzen. Powdered Alum.
Kaliumchlorat (Chlorsaures Kali) Kalium chloricum 100 g 200g 1 Teelöffel auf ½ Liter warmes Wasser zum Gurgeln und Mundausspülen bei Halsentzündung, Mund- und Rachenleiden; nicht hinunterschlucken, weil es innerlich giftig wirkt! Potassium Chlorate.
Mittel gegen Zahnweh Kreosotlösung (Zahntropfen) Kreosotum cum Spiritus āā 10 g (in Tropfflasche) 20 g (in Tropfflasche) 1 Tropfen auf 1 Stückchen Watte in den hohlen Zahn einzuführen. Creosote and Alcohol (90 per cent) 1 part of each.
Anregendes Mittel Senfspiritus Spiritus Sinapis 100 g 200 g Ein handgroßes Stück Leinen oder Löschpapier anzufeuchten und auf die Haut zu legen; bei Ohnmacht, Kopf-, Brustschmerzen, Herzkrämpfen und dergleichen. Volatile Oil of Mustard 2 parts, Alcohol (90 per cent) 98 parts.

3. Desinfektionsmittel.

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Allgemeine Wirkung. Deutsche Lateinische Menge Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmaßregeln. Englische Bezeichnung unter Berücksichtigung der British Pharmacopoeia von 1898.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich. a b
Kresolseifenlösung Liquor Cresoli saponatus 5 kg 10 kg Vgl. die Desinfektionsanweisung in der „Anleitung“. Crude Cresol and Soft Soap 1 part of each.

[580]

4. Andere Hilfsmittel zur Krankenpflege.

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Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
a b
Meßgefäß 1 Stück 1 Stück zu 100 ccm Inhalt und mit ccm-Einteilung von Teelöffelgröße.
Hornlöffel 1 Stück 1 Stück
Tropfflaschen 3 Stück 3 Stück
Medizingläser 12 Stück 24 Stück in verschiedener Größe bis zu 200 ccm Inhalt.
Korke 30 Stück 60 Stück
Salbenkruken 3 Stück 6 Stück
Zettel, rote, mit der Aufschrift „Äußerlich“ 25 Stück 50 Stück zum Aufkleben auf die Arzneigefäße.
Zettel, weiße 25 Stück 50 Stück desgleichen.
Wasserdichter Stoff 1 m 1 m zur Bedeckung von Umschlägen.
Trinkrohr (aus Glas) 1 Stück 1 Stück
Spülgefäß (Irrigator) 1 Stück 1 Stück mit 2 Gummischläuchen, 2 Zwischenhähnen, 1 Wund- und 1 Klystierspitze.
Steckbecken 1 Stück 1 Stück
Urinflasche 1 Stück 1 Stück
Tragbeutel (Suspensorien) 6 Stück 12 Stück
Bruchbänder 2 Stück 1 linksseitig, 1 rechtsseitig 4 Stück 2 linksseitig, 2 rechtsseitig
Verbandwatte 1 kg 2 kg in Päckchen zu je 100 g.
Ungeleimte Watte 0,5 kg 1 kg als Verbandpolster.
Verbandmull 10 m 20 m in Päckchen zu je 1 m.
Flanellbinden 6 Stück 12 Stück etwa 5 m lang und 8 cm breit.
Mull- oder Cambricbinden 25 Stück 50 Stück etwa 5 m lang und 8 cm breit.
Verbandtücher 2 Stück 4 Stück mit Aufdruck nach Esmarch.
Sicherheitsnadeln 20 Stück 50 Stück
Spaltschienen 2 Stück 2 Stück aus dünnen Brettchen, welche in etwa 1 cm breite Streifen geschnitten und auf Zeug geklebt sind.
Maximalthermometer in Hülse[1] 2 Stück 3 Stück das Thermometer ist vor dem Gebrauche derartig zu schütteln, daß bei obere Quecksilberfaden nach unten rutscht; beim Messen wird die obere Marke des oberen Fadens abgelesen.
Handbürste 1 Stück 1 Stück
Tripperspritzen 6 Stück 12 Stück aus starkem Glase mit kurzer, stumpfer Spitze und Lederstempel.
Gumnmi-Katheter (Nelatonsche oder Jacques Patent). 2 Stück 2 Stück
Haarpinsel 6 Stück 6 Stück
Verbandtasche,
  enthaltend:
     2 Inzisionsmesser
     1 Schere,
     1 Spatel,
     1 Pinzette,
     1 Klemmpinzette,
     3 Wundnadeln (krumme, darunter 1 starke),
     4 g Nähseide
1 Stück 1 Stück
Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen usw. Neueste Ausgabe. 1 Stück 1 Stück

[581]

5. Lebensmittel zur Krankenpflege.

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Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
a b
Sago (Tapioca )[3] 3 kg 5 kg in Büchsen zu ½ kg oder 1 kg einzulöten oder in luftdicht schließende Flaschen zu füllen. Je trockner die Substanz, je dichter die Verpackung, um so großer ist die Haltbarkeit.
Hafergrütze 3 kg 5 kg desgleichen.
Kondensierte Milch 3 kg 5 kg
Fleischpepton (Fleischextrakt) 3 kg 5 kg nur wo gutes Fleischpepton nicht zu haben ist, werde es durch das gewöhnliche Liebigsche Fleischextrakt ersetzt.
Bier, pasteurisiertes 75 Flaschen 150 Flaschen gegen Skorbut.
Portwein 9 Flaschen 9 Flaschen
Guter Rotwein 9 Flaschen 15 Flaschen

Verzeichnis III.

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1. Arzneimittel.

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Die Arzneimittel dürfen, soweit es möglich ist, in Tablettenform mitgenommen werden.

Lateinische Deutsche Menge. Bemerkungen. Englische Bezeichnung unter Berücksichtigung der British Pharmacopoeia von 1898.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich.
Acidum boricum pulveratum Borsäure 50 g Powdered Boric Acid.
Acidum hydrochloricum dilutum verdünnte Salzsäure 100 g Diluted Hydrochloric Acid.
† Acidum nitricum Salpetersäure 30 g Reagens Nitric Acid.
Acidum tannicum Gerbsäure 50 g Tannic Acid.
Aether Äther 100 g Ether.
Aethylum chloratum Äthylchlorid 50 g in Metalltuben oder in Glasröhrchen mit Metallverschluß Ethyl Chloride.
Alumen pulveratum Kali-Alaun 200 g Powdered Alum.
† Apomorphinum hydrochloricum (0,1 g) Apomorphinhydrochlorid 3 Röhrchen in Glasröhrchen zu 0,1 g Apomorphine Hydrochloride.
Aqua Calcariae Kalkwasser 500 g Solution of Lime.
Aqua destillata destilliertes Wasser 1.000 g Distilled Water.
† Argentum nitricum fusum Silbernitrat 5 g Moulded Silver Nitrate. [582]
† Atropinum sulfuricum solutum cum acido borico (1 + 3 : 100) Atropinsulfatlösung 25 g Atropine Sulphate 1 part, Boric Acid 3 parts, Distilled Water 96 parts.
Balsamum Copaïvae Kopaivabalsam 100 g in Substanz oder in Kapseln zu 0,5 g Copaiba.
Balsamum peruvianum cum Spiritu āā Perubalsamlösung 400 g Balsam of Peru, Alcohol (90 per cent) 1 part of each.
Benzinum Petrolei Petroleumbenzin 400 g Petroleum Spirit.
Bismutum subgallicum Basisches Wismutgallat 100 g als Jodoformersatz Bismuth Subgallate.
Bismutum subnitricum Basisches Wismutnitrat 100 g Bismuth Oxynitrate.
(Chartae amylaceae)[4] Oblaten[4] 400 Stück Wafers.
Chininum hydrochloricum (1 g) Chininhydrochlorid 200 Pulver, für Reisen von voraussichtlich kürzerer als 35tägiger Dauer 100 Pulver Quinine Hydrochloride.
† Chloralum hydratum Chloralhydrat 100 g Chloral hydrate.
† Chloroformium Chloroform 200 g in mehreren, je für eine Narkose berechneten Portionen, mindestens aber in 3 Gläsern Chloroform.
† Cocaïnum hydrochloricum Cocainhydrochlorid 3 g Cocaine Hydrochloride.
Collodium elasticum Elastisches Kollodium 50 g Flexible Collodion.
† Cuprum sulfuricum Kupfersulfat 30 g in Krystallen (in mehreren Stücken) Copper Sulphate.
Elixir e Succo Liquiritiae Brustelixier 250 g Extract of Liquorice 1 part, Fennel Water 3 parts, Anisated Solution of Ammonia 1 part.
Emplastrum adhaesivum cum Cautschuc paratum Kautschuk-Heftpflaster 5 cm lang, 3 cm breit und 5 m 10 cm breit je 2 Spulen Spread Resin Plaster prepared with India-rubber.
Emplastrum adhaesivum anglicum Englisches Heftpflaster 200 qcm Sticking-Plaster (Court-Plaster).
Extractum Filicis Farnextrakt 25 g in Gläschen zu je 5 g; jährlich zu erneuern Liquid Extract of Male Fern.
* Extractum Secalis cornuti fluidum Mutterkorn-Fluidextrakt 20 g Liquid Extract of Ergot.
Flores Chamomillae Kamillen 250 g Chamomile Flowers.
† Folia Digitalis (0,1 g) Fingerhutblätter 25 Pulver jährlich zu erneuern Digitalis Leaves.
* Fructus Foeniculi Fenchel 200 g Fennel Fruit.
Glycerinum Glycerin 200 g Glycerin.
Gummiarabicum pulveratum Arabisches Gummi 100 g Gum Acacia. [583]
† Hydrargyrum chloratum (0,3 g) Quecksilberchlorür 60 Pulver ohne Zucker zu dispensieren Mercurous Chloride.
† Hydrargyrum chloratum (0,01 g) cum Saccharo Lactis (0,3 g) Quecksilberchlorür mit Milchzucker 60 Pulver halbjährlich zu erneuern Mercurous Chloride 0,01 g (one centigramme) Milk Sugar 0,3 g.
† Hydrargyrum oxydatum via humida paratum Gelbes Quecksilberoxyd 10 g Yellow Mercuric Oxide.
† Jodoformium Jodoform 25 g Jodoform.
Kalium bromatum Kaliumbromid 100 g Potassium Bromide.
Kalium chloricum Kaliumchlorat 200 g Potassium Chlorate.
† Kalium jodatum Kaliumjodid 200 g Potassium Jodide.
Kalium permanganicum Kaliumpermanganat 25 g Potassium Permanganate.
* Kindermehlpräparate 6 Büchsen jährlich zu erneuern Infants Foods.
† Kreosotum cum Spiritu āā Kreosotlösung 20 g Creosote and Alcohol (90 per cent) 1 part of each.
Liquor Aluminii acetici cum acido tartarico (95 + 5) Aluminiumacetatlösung 500 g Solution of Aluminium Acetate (containing 7,5–8 per cent Aluminium Acetate, Al2 (CH3 CO2)4 (OH) 2) and of Tartaric Acid (95 + 5).
Liquor Ammonii anisatus Anetholhaltige Ammoniakflüssigkeit 100 g Anisated Solution of Ammonia (Oil of Anise 1 part, Alcohol (90 percent) 24 parts, Solution of Ammonia 5 parts).
Liquor Ammonii caustici Ammoniakflüssigkeit 150 g Solution of Ammonia.
Liquor Cresoli saponatus Kresolseifenlösung 1.000 g Crude Cresol and Soft Soap 1 part of each.
Liquor Ferri sesquichlorati Eisenchloridlösung 50 g Solution of Ferric Chloride (Specific Gravity 1,280–1,282).
Liquor Kalii acetici Kaliumacetatlösung 100 g Solution of Potassium Acetate (33 per cent).
† Liquor Kalii arsenicosi Fowlersche Lösung 25 g Arsenical Solution.
† Liquor Plumbi subacetici Bleiessig 200 g Strong Solution of Lead Subacetate.
* Lycopodium Bärlappsamen 25 g Lycopodium.
Magnesium sulfuricum Magnesiumsulfat 2.000 g Magnesium Sulphate.
† Methylsulfonalum (1 g) Methylsufonal 20 Pulver Methylsulphonal.
† Morphinum hydrachloricum (0,01 g) cum Saccharo Lactis (0,5 g) Morphiumpulver 40 Pulver Morphine Hydrochloride 0,01 g (one centigramme), Milk Sugar 0,5 g.
Morphinum hydrochloricum cum Aqua destillata (1 + 49) Morphiumhydrochloridlösung 50 g in einer weithalsigen Flasche Morphine Hydrochloride 1 part, Distilled Water 49 parts.
Natrium bicarbonicum Natriumbicarbonat 500 g Sodium Bicarbonate.
Natrium salicylicum (1 g) Natriumsalicylat 200 Pulver Sodium Salicylate.
Oleum camphoratum Kampferöl 25 g Camphor 1 part, Olive Oil 9 parts.
Oleum Ricini Ricinusöl 2.000 g Castor Oil. [584]
† Pastilli Hydrargyri bichlorati (1 g) Sublimatpastillen 50 Pastillen je 1 g Hydrargyrum bichloratum enthaltend Pastils of Corrosive Sublimate.
† Phenacetinum (0,5 g) Phenacetin 100 Pulver Phenacetin.
Pilulae laxantes (Extractum Aloes, Extractum Rhei, Sapo jalapinus, Radix Rhei āā 7,5 g) Abführpillen 150 Pillen Extract of Barbados Aloes, Extract of Rhubarb, Soap of Jalap (hard Soap in powder and Jalap Resin 1 part of each) and Rhubarb Root 7,5 g of each 150 pills.
† Pulvis Ipecacuanhae opiatus (0,5 g) Doversches Pulver 40 Pulver Compound Powder of Ipecacuanha.
* Pulvia Liquiritae compositus Brustpulver 100 g Compound Powder of Liquorice
* Pulvis Magnesiae cum Rheo Kinderpulver 30 g Powdered Light Magnesium Carbonate 50 parts, Refined Sugar 35 parts, Oil of Fennel 0,7 parts, powdered Khubarb Root 15 parts.
Pulvis salicylicus cum Talco Salicylstreupulver 400 g Powdered Salicylic Acid 3 parts, fine powdered Talc 87 parts, fine powdered Wheat Starch 10 parts.
Pyrazolonum phenyldimethylicum (1 g) Phenyldimethylpyrazolon 30 Pulver Phenyldimethyl-isopyrazolone.
† Radix Ipecacuanhae pulverata (1 g) Brechwurzel 20 Pulver Powdered Ipecacuanha Root.
Sal Carolinum factitium Künstliches Karlsbader Salz 1.000 g Exsiccated Sodium Sulphate 44 parts, Potassium Sulphate 2 parts, Sodium Chloride 18 parts, Sodium Bicarbonate 36 parts.
Schutzpockenlymphe 50 Portionen in Röhrchen zu je 5 Portionen; vor jeder Reise zu erneuern und an einen kühlen, dunklen Ort aufzubewahren Animal Lymph.
* Serum antidiphthericum Diphtherie-Heilserum 5.000 Einheiten in 5 Fläschchen zu je 1.000 Einheiten; jährlich zu erneuern Diphtheria Serum.
Solutio Nylander Nylandersches Reagens 100 g Bereitungsvorschrift: 2 g basisches Wismutnitrat und 4 g Kaliumnatriumtartrat werden mit Natronlauge (10,33 Prozent Natriumhydroxyd enthaltend) auf 100 ccm aufgefüllt. Die Mischung wird erwärmt und von etwa ungelöst bleiben den Teilen durch Filtrieren befreit Nylanders Solution: Bismuth Oxynitrate 2 g, Sodium Potassium Tartrate 4 g and sufficient Solution of Sodium Hydroxide (10,33 per cent) to produce 100 cubiccentimeters.
Spiritus Weingeist 750 g Alcohol (90 per cent).
Spiritus aethereus Ätherweingeist 100 g Ether 1 part, Alcohol (90 per cent) 3 parts. [585]
Spiritus camphoratus Kampferspiritus 500 g Camphor 1 part, Alcohol (90 per cent) 7 parts, Distilled Water 2 parts.
Spiritus saponato-camphoratus Flüssiger Opodeldok 500 g Liniment of Soap 190 parts, Solution of Ammonia 10 parts.
Spiritus Sinapis Senfspiritus 100 g Volatile Oil of Mustard 2 parts, Alcohol (90 per cent) 98 parts.
Tinctura Chinae composite Zusammengesetzte Chinatinktur 100 g Red Cinchona Bark 6 parts, Dried Bitter-Orange Peel 2 parts, Gentian Root 2 parts, Cinnamon Bark 1 part, Alcohol (70 per cent) 50 parts.
† Tinctura Jodi Jodtinktur 50 g Jodine 1 part, Alcohol (90 per cent) 10 parts.
† Tinctura Opii simplex Einfache Opiumtinktur 100 g Tincture of Opium.
Tinctura Rhei vinosa Weinige Rhabarbertinktur 150 g Wine of Rhubarb (British Pharmacopoeia 1885).
† Tinctura Strophanthi Strophanthustinktur 25 g Strophantus Seeds 1 part, Alcohol (70 per cent) 10 parts.
Tinctura Valerianae aetherea Ätherische Baldriantinktur 50 g Valerian Rhizome 10 parts, Ether 12,5 parts, Alcohol (90 per cent) 37,5 parts.
Unguentum Acidi borici Borsalbe 400 g Boric Acid Ointment.
Unguentum Hydiargyri cinereum Graue Quecksilbersalbe 200 g Mercury Ointment 2 parts. Lard 1 part. Mix.
Unguentum Paraffini Paraffinsalbe 400 g White Paraffin Ointment.
Unguentum Zinci Zinksalbe[5] 100 g Zinc Ointment.
† Zincum sulfuricum (1,0 g) Zinksulfat 60 Pulver Zinc Sulphate.

2. Desinfektionsmittel.

[Bearbeiten]
Lateinische Deutsche Menge. Bemerkungen. Englische Bezeichnung unter Berücksichtigung der British Pharmacopoeia von 1898.
Bezeichnung unter Berücksichtigung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich.
Liquor Cresoli saponatus Kresolseifenlösung 20 kg Crude Cresol and Soft Soap 1 part of each. [586]

3. Andere Hilfsmittel zur Krankenpflege.

[Bearbeiten]
a. Apothekengeräte.
[Bearbeiten]
Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
Meßgefäße 2 Stück 1 größeres zu 100 ccm, 1 kleineres zu 25 ccm mit ccm-Einteilung.
Handwage mit Gewichten 1 Stück von 10 g Tragfähigkeit.
Trichter 1 Stück aus Glas.
Mörser 1 Stück aus Porzellan.
Salbenspatel 1 Stück
Horn- oder Knochenlöffel 2 Stück von Teelöffelgröße.
Tropfgläser 6 Stück
Medizingläser 50 Stück in verschiedenen Größen bis zu 200 ccm Inhalt.
Korke 100 Stück
Salbenkruken 6 Stück
* Milchflaschen 10 Stück
Holz- oder Blechschachteln 20 Stück
Pappschachteln 20 Stück
Zettel, rote, mit der Aufschrift „Äußerlich“ 100 Stück zum Aufkleben auf die Arzneigefäße.
Zettel, weiße 100 Stück desgleichen.
Papierbeutel 100 Stück
Spirituslampe 1 Stück
Filtirierpapier 4 Bogen
Reagenspapier, rotes und blaues je 1 Buch
Reagensgläser 6 Stück
b. Krankengeräte.
[Bearbeiten]
Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
Waschschalen 2 Stück
Flache viereckige Instrumentenschalen 3 Stück
Eiterbecken 2 Stück
Eisbeutel 3 Stück
Wasserdichter Stoff 3 m
Ölleinwand oder dergleichen. 2 m
Einnehmegefäße 2 Stück
Trinkrohre 2 Stück von Glas.
Spülgefäße 2 Stück mit je 2 Gummischläuchen, 2 Zwischenhähnen, 1 Wund und 1 Klystierspitze.
Steckbecken 2 Stück
Urinflaschen 2 Stück männlich.
Tragbeutel 12 Stück
Bruchbänder 5 Stück 2 rechtsseitige, 2 linksseitige und ein doppelseitiges.
* Sauger 10 Stück [587]
c. Verbandmittel.
[Bearbeiten]
Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
Gipsbinden 20 Stück etwa 5 m lang, 8 cm breit, in verlöteten Dosen.
Verbandwatte 3 kg in mehreren Paketen, davon die Hälfte sterilisiert.
Ungeleimte Watte 1 kg in mehreren Paketen.
Jodoformgaze 2 qm
Verbandmull 20 m in mehreren Paketen, davon die Hälfte sterilisiert.
Flanellbinden 12 Stück etwa 5 m lang, 8 cm breit.
Mullbinden 100 Stück etwa 5 m lang, 8 cm breit.
Kleisterbinden 10 Stück
Mitellen 4 Stück
Verbandtücher 4 Stück
Kleine Drahtschienen 2 Stück für Armverbände.
Vollmannsche T-Schienen 2 Stück
Holzschienen (einschließlich Spaltschienen) 6 Stück
Pappe 3 Bogen
Sicherheitsnadeln 2 Schachteln
Verbandschere 1 Stück
d. Ärzliche Geräte und Instrumente.
[Bearbeiten]

Die Instrumente sind in besonderen Kasten aufzubewahren, Metallteile müssen thunlichst vernickelt sein.

Gegenstand. Menge. Bemerkungen.
Maximalthermometer [1] 3 Stück
Stethoskop 1 Stück
Perkussionshammer 1 Stück
Plessimeter 1 Stück
Handbürsten 3 Stück
Chloroformierapparat 1 Stück
Pravazsche Spritzen 3 Stück
Reservekanülen dazu 6 Stück
Tripperspritzen 12 Stück aus starkem Glase, mit kurzer, stumpfer Spitze und Lederstempel.
Gummi-Katheter 6 Stück Nelatonsche oder Jacques-Patent.
Bougies 3 Stück
Gummischlauch mit großem Glastrichter 1 Stück zu Magenausspülungen (1 m lang).
Schlundstößer 1 Stück
Grätenfänger 1 Stück
Reflektor mit Stirnbinde 1 Stück
Zungenspatel 2 Stück
Ohrentrichter 1 Satz
Belocqsches Röhrchen 1 Stück
Haarpinsel 10 Stück
Rachenpinsel 2 Stück
Trachealkanülen 2 Stück
* Spritze für Diphtherie-Heilserum 1 Stück
Esmarchscher Schlauch mit Binde 1 Stück
Induktionsapparat 1 Stück nebst Vorräten zum Nachfüllen.
Zahnzangen 5 Stück nach englischer Art.
Gerade Skalpelle 2 Stück oder gleichartige Instrumente in Bistouriform.
Knopfmesser 1 Stück
Sichelmesser 1 Stück
Gerade Schere 1 Stück [588]
Coopersche Schere 1 Stück
Scherenförmige Arterienpinzetten 2 Stück
Anatomische Pinzette 1 Stück
Hakenpinzette 1 Stück
Knopfsonde 1 Stück
Hohlsonde 1 Stück
Myrtenblattsonde 1 Stück
Spatel 1 Stück
Höllensteinhalter 1 Stück
Wundnadeln 6 Stück
Katgut 2 Fläschchen
Seide (Nr. 2 und Nr. 3) 2 Pakete
Nadelhalter 1 Stück
Scharfer Löffel 1 Stück
Feine Korneallanzette 1 Stück
Feiner Augenmeißel 1 Stück
Impffedern 100 Stück oder 3 Impflanzetten mit ausglühbarer Platiniridiumspitze.
Kleines Rasiermesser 1 Stück
Großes Messer 1 Stück zu Amputationszwecken.
Mittleres Messer 1 Stück
Scharfe vierzinkige Haken 2 Stück
Scherenförmige Arterienpinzetten 4 Stück
Große Säge 1 Stück
Stichsäge 1 Stück
Schneidende Knochenzange 1 Stück
Knochenmeißel 1 Stück
Troikart 1 Stück
Wundnadeln 6 Stück
Seide (Nr. 2 und Nr. 3) 2 Pakete
* Zange 1 Stück zur Geburtshilfe.
* Perforatorium 1 Stück
* Haken 1 Stück
* Katheter 1 Stück
* Seidene Schlingen 2 Stück
* Lange Kugelzange 1 Stück
* Lange Kornzange 1 Stück
* Lange Klemmpinzette 1 Stück
* Kürette 1 Stück
* Uterusröhre zum Ausspülen 1 Stück
* Hohlrinnenspekula 1 Satz (3 Stück)
e. Bücher.
[Bearbeiten]
Krankenverzeichnis.
Ärztliches Tagebuch.
Arzneibuch für das Deutsche Reich. Neueste Ausgabe.
Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen usw. Neueste Ausgabe.
Ein Lehrbuch der Tropenkrankheiten.[6] [589]

4. Lebensmittel zur Krankenpflege.

[Bearbeiten]
Gegenstand.[3] Menge: Bemerkungen.
Bis zu 15, auf Dampfern bis zu 20 Köpfen. Über 15, auf Dampfern über 20 Köpfe.
Sago (Tapioca ) 3 kg 5 kg in Büchsen zu ½ kg oder 1 kg einzulöten oder in luftdicht schließende Flaschen zu füllen. Je trockner die Substanz, je dichter die Verpackung, um so großer ist die Haltbarkeit.
Hafergrütze 3 kg 5 kg desgleichen.
Kondensierte Milch 3 kg 5 kg
Fleischpepton (Fleischextrakt) 3 kg 3 kg nur wo gutes Fleischpepton nicht zu haben ist, werde es durch das gewöhnliche Liebigsche Fleischextrakt ersetzt.
Bier, pasteurisiertes 75 Flaschen 150 Flaschen gegen Skorbut.
Portwein 9 Flaschen 9 Flaschen
Guter Rotwein 9 Flaschen 15 Flaschen
  1. a b c Empfohlen wird ein Minuten-Maximalthermometer.
  2. Die Hoffmannstropfen sin in einer mit dicht schließendem guten Rindenkorke verschlossenen Flasche aufzubewahren.
  3. a b Die Bestände in Sago, Hafergrütze, Milch, Fleischpepton und Bier sind jährlich zu erneuern, auf Reisen in mittlerer Fahrt brauchen Bier, Portwein und Rotwein nicht mitgenommen zu werden.
  4. a b Die Mitnahme von Oblaten kann unterbleiben, wenn Chininhydrochlorid und Natriumsalicylat in Tablettenform mitgenommen werden.
  5. Statt der Zinksalbe darf Zinkpasta mitgenommen werden.
  6. Nur bei Reisen südlich des 30. Grades nördlicher Breite.