Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in Berlin und Charlottenburg
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(Nr. 3233.) Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in Berlin und Charlottenburg. Vom 21. April 1906.
Auf Grund des § 19 der Zivilprozeßordnung bestimme ich:
- Vom 1. Juni 1906 an gilt als Sitz im Sinne des § 18 der Zivilprozeßordnung für die Reichsbehörden, welche ihren Sitz in Berlin haben, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin-Mitte gehörende Teil des Stadtkreises Berlin und für die Reichsbehörden, welche ihren Sitz in Charlottenburg haben, der zum Bezirke des Amtsgerichts Charlottenburg gehörende Teil des Stadtkreises Charlottenburg.
- Berlin, den 21. April 1906.