Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador
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(Nr. 2944.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador. Vom 27. März 1903.
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.
- Berlin, den 27. März 1903.