Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1906 in Mailand und in Berlin-Schöneberg stattfindenden Ausstellungen
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(Nr. 3207.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1906 in Mailand und in Berlin-Schöneberg stattfindenden Ausstellungen. Vom 26. Februar 1906.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet auf die nachbezeichneten Ausstellungen Anwendung:
- 1. die Internationale Ausstellung in Mailand 1906;
- 2. die 20. Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Berlin-Schöneberg 1906.
- Berlin, den 26. Februar 1906.