Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung der Münchener Vereinigung für angewandte Kunst in München 1905

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung der Münchener Vereinigung für angewandte Kunst in München 1905.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 14, Seite 240
Fassung vom: 14. April 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. April 1905
Inkrafttreten:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3120.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung der Münchener Vereinigung für angewandte Kunst in München 1905. Vom 14. April 1905.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet Anwendung auf die im Jahre 1905 in München stattfindende Ausstellung der Münchener Vereinigung für angewandte Kunst.

Berlin, den 14. April 1905.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.