Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Hygiene-Ausstellung in Berlin 1907

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Hygiene-Ausstellung in Berlin 1907.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 32, Seite 408
Fassung vom: 12. Juli 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juli 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3353.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Hygiene-Ausstellung in Berlin 1907. Vom 12. Juli 1907.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die im Anschluß an den XIV. Internationalen Kongreß für Hygiene und Demographie in der Zeit vom 22. September bis 12. Oktober 1907 im Reichstagsgebäude in Berlin stattfindende Hygiene-Ausstellung.

Berlin, den 12. Juli 1907.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Jonquières.