Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Ausstellung für Sport und Spiel in Frankfurt a. M. 1910

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Ausstellung für Sport und Spiel in Frankfurt a. M. 1910.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1910, Nr. 11, Seite 472
Fassung vom: 4. März 1910
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. März 1910
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3732.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Ausstellung für Sport und Spiel in Frankfurt a. M. 1910. Vom 4. März 1910.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Frankfurt a. M. stattfindende Internationale Ausstellung für Sport und Spiel.

Berlin, den 4. März 1910.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.