Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Luftschiffahrt-Ausstellung in Frankfurt am Main 1909
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(Nr. 3590.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Luftschiffahrt-Ausstellung in Frankfurt am Main 1909. Vom 19. März 1909.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Frankfurt am Main stattfindende Internationale Luftschiffahrt-Ausstellung.
- Berlin, den 19. März 1909.