(Nr. 3562.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Photographischen Ausstellung zu Dresden 1909. Vom 9. Januar 1909.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Dresden stattfindende Internationale Photographische Ausstellung.