Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaft-Gesellschaft in Hamburg 1910
[472]
(Nr. 3731.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaft-Gesellschaft in Hamburg 1910. Vom 28. Februar 1910.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Hamburg stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft.
Berlin, den 28. Februar 1910.