Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Stuttgart 1908

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Stuttgart 1908.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 11, Seite 64
Fassung vom: 5. März 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. März 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3425.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Stuttgart 1908. Vom 5. März 1908.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Stuttgart stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft.

Berlin, den 5. März 1908.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Bethmann Hollweg.