(Nr. 3717.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der staatlichen Erfindungsausstellung in Stuttgart 1910. Vom 20. Januar 1910.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Stuttgart stattfindende staatliche Erfindungsausstellung.