Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der staatlichen Erfindungsausstellung in Stuttgart 1910

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der staatlichen Erfindungsausstellung in Stuttgart 1910.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1910, Nr. 3, Seite 386
Fassung vom: 20. Januar 1910
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Januar 1910
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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[386]

(Nr. 3717.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der staatlichen Erfindungsausstellung in Stuttgart 1910. Vom 20. Januar 1910.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Stuttgart stattfindende staatliche Erfindungsausstellung.

Berlin, den 20. Januar 1910.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Richter.