Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen
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(Nr. 2848.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen. Vom 15. März 1902.
Auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath die nachstehende
- Bestimmung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen,
erlassen:
- Die Gültigkeitsdauer der in der Bekanntmachung vom 1. Februar 1895 (Reichs-Gesetzbl. S. 5) veröffentlichten Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken wird für die Bergbaubezirke von Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen bis zum 1. April 1903 verlängert.
- Berlin, den 15. März 1902.