Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln
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(Nr. 2365.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln. Vom 11. März 1897.
Auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen:
- Die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln mit den bei I Ziffer 1 der
- aufgeführten Arbeiten wird unter den bei I Ziffer 2 bis 5 daselbst bezeichneten Bedingungen zur Nachtzeit und am Sonnabend sowie an Vorabenden der Festtage auch nach fünfeinhalb Uhr Nachmittags in Abänderung der Nr. IV Absatz 2 daselbst weiter bis zum 1. April 1898 nachgelassen.
- Berlin, den 11. März 1897.