(Nr. 880.) Bekanntmachung, betreffend die Bezeichnung der Hauptzollämter in Lübeck, Bremen und Hamburg. Vom 26. August 1872.
Die in den freien und Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg unter der Bezeichnung „zollvereinsländisches Hauptzollamt" errichteten Zollstellen werden fortan die Bezeichnung „Kaiserliches Hauptzollamt“ führen.