Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 13. März 1872
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(Nr. 803.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 13. März 1872.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:
- von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
- der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
- der Staats- und Kriegsminister Graf v. Roon,
- der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
- der Staats- und Finanzminister Camphausen,
- der Staatsminister und Präsident des Reichskanzler-Amts Delbrück,
- der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
- der Präsident der Seehandlung Guenther,
- der Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt v. Philipsborn,
- der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
- der Ministerialdirektor im Handelsministerium Moser,
- der Ministerialdirektor im Handelsministerium Weishaupt,
- der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius,
- der General-Postdirektor Stephan,
- der Unter-Staatssekretair im Ministerium des Innern Bitter,
- der Generalmajor und Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements v. Stiehle,
- der Präsident des Justiz-Prüfungskommission Dr. 'Friedberg;
- von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
- der Staatsminister der Finanzen v. Pfretzschner,
- der Staatsminister der Justiz Dr. Faeustle,
- der Reichsrath und Präsident des Obersten Gerichtshofes v. Neumayr,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr Pergler v.Perglas,
- der Ministerialrath Berr,
- der Oberst des General-Quartiermeisterstabes Fries;
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
- der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
- der Geheime Regierungsrath Schmalz, [79]
- der Geheime Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz,
- der Oberstlieutenant v. Holleben;
- von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
- der Justizminister v. Mittnacht,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg,
- der Ober-Finanzrath v. Riecke,
- der Major des Generalstabes v. Gleich;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
- der Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister des Innern Dr. Jolly,
- der Ministerialpräsident v. Freydorf,
- der Ministerialpräsident Ellstätter,
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Rath Hofmann,
- der Ober-Steuerdirektor Ewald,
- der Geheime Finanzrath Göring;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow,
- der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
- der Geheime Staatsrath Dr. Stichling;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
- der Staatsminister v. Rössing; [80]
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
- der Staatsminister v. Campe,
- der Ministerresident, Geheimrath v. Liebe;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
- der Staatsminister Freiherr v. Krosigk;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
- der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
- der Staatsminister Freiherr v. Seebach;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
- der Staatsminister v. Larisch;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
- der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
- der Staatsminister v. Bertrab;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
- der Landesdirektor v. Flottwell;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
- der Regierungspräsident Meusel;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
- der Staatsminister v. Harbou;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
- der Geheime Regierungsrath Höcker;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
- der Präsident des Kabinetsministeriums Heldman; [81]
- von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
- der Ministerresident Dr. Krüger;
- von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
- der Bürgermeister Gildemeister;
- von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
- der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 13. März 1872.