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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 13. März 1872

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 9, Seite 78–81
Fassung vom: 13. März 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. März 1872
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 803.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 13. März 1872.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Staats- und Kriegsminister Graf v. Roon,
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staats- und Finanzminister Camphausen,
der Staatsminister und Präsident des Reichskanzler-Amts Delbrück,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Präsident der Seehandlung Guenther,
der Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt v. Philipsborn,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Moser,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Weishaupt,
der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius,
der General-Postdirektor Stephan,
der Unter-Staatssekretair im Ministerium des Innern Bitter,
der Generalmajor und Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements v. Stiehle,
der Präsident des Justiz-Prüfungskommission Dr. 'Friedberg;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister der Finanzen v. Pfretzschner,
der Staatsminister der Justiz Dr. Faeustle,
der Reichsrath und Präsident des Obersten Gerichtshofes v. Neumayr,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr Pergler v.Perglas,
der Ministerialrath Berr,
der Oberst des General-Quartiermeisterstabes Fries;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
der Geheime Regierungsrath Schmalz, [79]
der Geheime Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz,
der Oberstlieutenant v. Holleben;
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Justizminister v. Mittnacht,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg,
der Ober-Finanzrath v. Riecke,
der Major des Generalstabes v. Gleich;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister des Innern Dr. Jolly,
der Ministerialpräsident v. Freydorf,
der Ministerialpräsident Ellstätter,
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Rath Hofmann,
der Ober-Steuerdirektor Ewald,
der Geheime Finanzrath Göring;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow,
der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Geheime Staatsrath Dr. Stichling;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Staatsminister v. Rössing; [80]
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Staatsminister v. Campe,
der Ministerresident, Geheimrath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Staatsminister Freiherr v. Krosigk;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
der Staatsminister Freiherr v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Staatsminister v. Larisch;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Landesdirektor v. Flottwell;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Regierungspräsident Meusel;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister v. Harbou;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Höcker;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
der Präsident des Kabinetsministeriums Heldman; [81]
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Ministerresident Dr. Krüger;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Bürgermeister Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.

Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 13. März 1872.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.