Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 14. Januar 1874
Erscheinungsbild
[4]
(Nr. 982.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 14. Januar 1874.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden und zwar:
- von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
- der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
- der Vizepräsident des Staatsministeriums, Staats- und Finanzminister Camphausen,
- der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
- der Staatsminister und Präsident des Reichskanzler-Amts Dr. DeIbrück,
- der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
- der Staats- und Kriegsminister, v. Kameke,
- der Wirkliche Geheime Rath v. Philipsborn,
- der Präsident der Seehandlung Bitter,
- der Ministerialdirektor im Handelsministerium Moser,
- der Ministerialdirektor im Handelsministerium Weishaupt,
- der Unterstaatssekretär im Justizministerium Dr. Friedberg;
- der General-Postdirektor Stephan,
- der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
- der Ministerialdirektor im Finanzministerium Meinecke,
- der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius;
- von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
- der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern v. Pfretzschner,
- der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle,
- der Staatsminister der Finanzen Berr,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr Pergler v. Perglas,
- der Ministerialrath v. Riedel,
- der Oberst des Generalstabes Fries;
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
- der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
- der Staatsminister der Justiz Abeken,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister v. Nostitz Wallwitz,
- der Generalmajor z. D. v. Brandenstein;
- von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
- der Minister der Justiz und der auswärtigen Angelenheiten v. Mittnacht, [5]
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg,
- der Oberst v. Faber du Faur,
- der Ober-Steuerrath v. Wintterlin;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
- der Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister des Innern Dr. Jolly,
- der Ministerialpräsident, Wirkliche Geheime Rath v. Freydorf,
- der Ministerialpräsident, Staatsrath Ellstätter;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
- der Präsident des Gesammtministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern Hofmann,
- der Ministerialrath Dr. Neidhardt,
- der Ministerialrath Göring;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
- der Ministerialrath v. Bülow,
- der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
- der Geheime Staatsrath Dr. Stichling;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
- der Ministerialrath v. Bülow;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
- der Staatsminister v. Rössing;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
- der Staatsminister v. Campe,
- der wirkliche Geheime Rath v. Liebe;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
- der Staatsminister Giseke;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
- der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
- der Staatsminister Freiherr v. Seebach; [6]
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
- der Staatsminister v. Larisch;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
- der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
- der Staatsminister v. Bertrab;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
- der Landesdirektor v. Sommerfeld;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
- der Regierungspräsident Meusel;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
- der Staatsminister v. Harbou;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
- der Geheime Regierungsrath Höcker;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
- der Kabinetsminister v. Flottwell;
- von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
- der Ministerresident Dr. Krüger;
- von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
- der Bürgermeister Gildemeister;
- von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
- der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.
- Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Berlin, den 14. Februar 1874.