Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 8. Mai 1869

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
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Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 14, Seite 130–132
Fassung vom: 8. Mai 1869
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. Mai 1869
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(Nr. 277.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 8. Mai 1869.

Auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der unterzeichnete Kanzler des Norddeutschen Bundes,
der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon,
der Präsident des Bundeskanzleramts, Wirkliche Geheime Rath Delbrück,
der Generallieutenant und Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements v. Podbielski,
der Vizeadmiral Jachmann,
der General-Steuerdirektor, Wirkliche Geheime Rath v. Pommer Esche,
der General-Postdirektor v. Philipsborn, [131]
der Geheime Ober-Justizrath Dr. Pape,
der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath Guenther,
der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Legationsrath v. Philipsborn,
der Geheime Ober-Finanzrath Wollny,
der Geheime Regierungsrath Graf zu Eulenburg;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
der Geheime Rath und Ministerialdirektor im Ministerium des Innern Dr. Weinlig,
der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin v. Brandenstein,
der Geheime Justizrath Klemm;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath Hofmann;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Dr. v. Watzdorf;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Staatsrath Bucholtz;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Staatsminister v. Campe,
der Ministerresident, Geheimrath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Krosigk; [132]
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Regierungsrath Dr. Sintenis;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Landesdirektor v. Flottwell;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Regierungspräsident Dr. Herrmann;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister v. Harbou;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Höcker;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
der Präsident des Kabinetsministeriums Heldman;
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Ministerresident Dr. Krüger;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Senator Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.

Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 8. Mai 1869.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.