Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 8. Mai 1869
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(Nr. 277.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 8. Mai 1869.
Auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:
- von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
- der unterzeichnete Kanzler des Norddeutschen Bundes,
- der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon,
- der Präsident des Bundeskanzleramts, Wirkliche Geheime Rath Delbrück,
- der Generallieutenant und Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements v. Podbielski,
- der Vizeadmiral Jachmann,
- der General-Steuerdirektor, Wirkliche Geheime Rath v. Pommer Esche,
- der General-Postdirektor v. Philipsborn, [131]
- der Geheime Ober-Justizrath Dr. Pape,
- der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath Guenther,
- der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Legationsrath v. Philipsborn,
- der Geheime Ober-Finanzrath Wollny,
- der Geheime Regierungsrath Graf zu Eulenburg;
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
- der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
- der Geheime Rath und Ministerialdirektor im Ministerium des Innern Dr. Weinlig,
- der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin v. Brandenstein,
- der Geheime Justizrath Klemm;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath Hofmann;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
- der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Dr. v. Watzdorf;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
- der Staatsrath Bucholtz;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
- der Staatsminister v. Campe,
- der Ministerresident, Geheimrath v. Liebe;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
- der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Krosigk; [132]
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
- der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
- der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Seebach;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
- der Regierungsrath Dr. Sintenis;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
- der Staatsminister v. Bertrab;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
- der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
- der Landesdirektor v. Flottwell;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
- der Regierungspräsident Dr. Herrmann;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
- der Staatsminister v. Harbou;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
- der Geheime Regierungsrath Höcker;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
- der Präsident des Kabinetsministeriums Heldman;
- von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
- der Ministerresident Dr. Krüger;
- von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
- der Senator Gildemeister;
- von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
- der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Berlin, den 8. Mai 1869.