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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 1. Dezember 1879

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 37, Seite 322
Fassung vom: 1. Dezember 1879
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Dezember 1879
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1354.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 1. Dezember 1879.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist

von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. von Schelling

zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Otto Graf zu Stolberg.