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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 5, Seite 40
Fassung vom: 23. September 1867
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Oktober 1867
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(Nr. 12.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 23. September 1867.

In Verfolg der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 9. v. M. (Bundes-Gesetzblatt S. 26.)[1]wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund

von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen

an Stelle des Wirklichen Geheimen Raths Grafen von Beust,

der Staatsminister Freiherr v. Krosigk

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.

Berlin, den 23. September 1867.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Anmerkung WS

  1. a.a.O. 10. August