Zum Inhalt springen

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 10. November 1868

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 32, Seite 517
Fassung vom: 10. November 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. November 1868
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[517]


(Nr. 185.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 10. November 1868.

In Folge der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:

an Stelle des Staatsraths v. Müller,

der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow,
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:

an Stelle des Kammerherrn, Drosten v. Oertzen,

der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.

Varzin, den 10. November 1868.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.