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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 21. November 1878

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 35, Seite 359
Fassung vom: 21. November 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. November 1878
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1272.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 21. November 1878.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind

von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter
an Stelle des Staatsministers und Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg,
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern
der Oberst Ritter von Xylander, à la suite des Generalstabes und Abtheilungschef im Kriegsministerium
an Stelle des Generalmajors von Fries,
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
der Staatsminister der Finanzen Freiherr von Könneritz
an Stelle des Staatsministers der Justiz von Abeken
und
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein
der Präsident des Ministeriums der Finanzen, Wirkliche Geheimerath Schleiermacher
an Stelle des seitherigen Präsidenten des Ministeriums der Justiz, Wirklichen Geheimeraths Kempff

zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.

Berlin, den 21. November 1878.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Otto Graf zu Stolberg.