Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Graudenz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Graudenz.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 41, Seite 857
Fassung vom: 2. August 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. August 1906
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[857]


(Nr. 3270.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Graudenz. Vom 2. August 1906.

Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Graudenz eine Erweiterung ihrer Rayons infolge Neuanlage von Befestigungen in Aussicht genommen ist.

Norderney, den 2. August 1906.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.