Zum Inhalt springen

Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 27. März 1873

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 9, Seite 58
Fassung vom: 27. März 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. März 1873
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[58]


(Nr. 917.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 27. März 1873.

Auf Grund des §. 35 des Reichsgesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 467) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungsanlagen von Ingolstadt beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 27. März 1873.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.