(Nr. 947.) Bekanntmachung, betreffend die Pharmacopoea Germanica. Vom 4. Juli 1873.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. M. Veränderungen der Pharmacopoea Germanica(Bekanntmachung vom 1. Juni 1872, Reichs-Gesetzbl. S. 172) beschlossen. Das Verzeichniß dieser Veränderungen, welche mit dem 1. August d. J. in Kraft treten, wird durch das Centralblatt des Deutschen Reichs veröffentlicht werden.