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Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Thierärzte

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Thierärzte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 5, Seite 10
Fassung vom: 27. März 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. März 1878
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1226.) Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Thierärzte. Vom 27. März 1878.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. März d. J. den Erlaß von Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte beschlossen, welche unter Aufhebung aller früheren über die Prüfung der Thierärzte ergangenen Bekanntmachungen mit dem 1. Oktober 1879 in Kraft treten und durch das Centralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht werden.

Berlin, den 27. März 1878.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Eck.