Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 29. März 1895
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(Nr. 2224.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 29. März 1895.
Die in der Bekanntmachung vom 9. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 101 ff.) veröffentlichte neue Fassung der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands findet, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) ihr zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.
- Berlin, den 29. März 1895.