Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. August 1903

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 36, Seite 269–270
Fassung vom: 15. August 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. August 1903
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scans auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[269]


(Nr. 2986.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. August 1903.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VIII. Ausgabe 1903, Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 125 ff.), ist wie folgt abgeändert worden.

I. Unter Deutschland.
1. Die Nr. 14 lit. f. hat die Bezeichnung
Stadtamhof−Donaustauf−Wörth
erhalten. [270]
2. Die Nummern 11, 27, 46, 56, 70, 83 und 90 lit. b sind gestrichen, nachdem die daselbst aufgeführten Eisenbahnen in das Eigentum und in den Betrieb der Königlich Preußischen Staatseisenbahnen übergegangen sind.
3. Bei Nr. 90 sind die Buchstaben c bis f in b bis e abgeändert.
4. Hinter Nr. 130 ist nachgetragen:
131. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus.
II. Unter Österreich und Ungarn. I. A.
In Nr. 17 ist nachgetragen
g) Kühnsdorf−Eisenkappel.
Die bisherigen Buchstaben g und h sind in h und i abgeändert.
III. Unter Niederlande. ist in der Anmerkung am Schlusse hinter Nr. 130 noch 131 hinzugefügt.
IV. Unter Rußland. C. haben die Nummern 35 und 36 folgende Fassung erhalten:
35. bei Prostken bis Grajewo,
36. bei Illowo bis Mlawa.
Berlin, den 15. August 1903.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.